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Richtlinie über Elektro- & Elektronik-Altgeräte


Umwelt: Europäische Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen beim Elektroschrott und schlägt Geldbußen vor
Die EU-Vorschriften, die bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen, sollen die negativen Umweltauswirkungen dieses rasch wachsenden Abfallstroms verhindern bzw. verringern

(24.06.15) - Nachdem Slowenien und Polen aus ähnlichen Gründen verklagt worden sind, bringt die Europäische Kommission nun Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof, weil das Land die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt hat. Die EU-Vorschriften, die bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht hätten umgesetzt werden müssen, sollen die negativen Umweltauswirkungen dieses rasch wachsenden Abfallstroms verhindern bzw. verringern.

Die Vorschriften beruhen auf einer Überarbeitung der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen, von denen noch keine in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Kommission beantragt daher beim Gerichtshof, gemäß dem in Artikel 260 Absatz 3 AEUV festgelegten Verfahren ein Zwangsgeld in Höhe von 210.078 EUR pro Tag gegen Deutschland zu verhängen, bis ein entsprechendes Gesetz umgesetzt ist.

Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die vorherigen Rechtsvorschriften aktualisiert und zweckdienlich und zukunftsorientierter gestaltet. Die Richtlinie sieht ein neues ehrgeiziges Sammelziel von 45 Prozent der verkauften elektronischen Geräte vor, das im Jahr 2016 erreicht sein muss, sowie als zweiten Schritt ein Sammelziel für 2019 von 65 Prozent der verkauften Geräte oder 85 der anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte.

Mit den neuen Vorschriften werden die Registrierungs- und Berichterstattungsanforderungen für die Mitgliedstaaten vereinfacht und bessere Instrumente für eine wirksamere Bekämpfung der illegalen Ausfuhr von Abfällen geschaffen. Darüber hinaus wird eine klare Verbindung zu den EU-Rechtsvorschriften für Produktgestaltung, einschließlich der Ökodesign-Richtlinie, geschaffen, wodurch die Hersteller Anreize für ein verbessertes Design von Elektro- und Elektronikgeräten erhalten und das Recycling dieser Geräte erleichtert wird.

Hintergrund
Setzt ein Mitgliedstaat eine EU-Richtlinie nicht fristgemäß in einzelstaatliches Recht um, kann die Kommission gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV bei der ersten Anrufung des Gerichtshofs um die Verhängung eines Zwangsgelds ersuchen, ohne das Gericht erneut befassen zu müssen. Die Sanktionen tragen der Schwere und Dauer des Verstoßes Rechnung. Die in vorliegendem Fall vorgeschlagenen Sanktionen bestehen aus täglichen Zwangsgeldern, die – sofern der betreffende Mitgliedstaat weiterhin säumig ist – ab dem Datum der Verkündung des Urteils bis zum Abschluss der Umsetzung zu zahlen sind.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte wie Computer, Fernsehgeräte, Kühlschränke und Mobiltelefone sind mit einem Aufkommen von rund 9 Mio. t im Jahr 2005 und einem erwarteten Anstieg auf mehr als 12 Mio. t bis 2020 einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme in der EU.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind eine komplexe Mischung aus Werkstoffen und Bauteilen, die bei nicht sachgemäßer Behandlung erhebliche ökologische und gesundheitliche Probleme verursachen können. Die moderne Elektronik erfordert den Einsatz knapper und teurer Ressourcen (z. B. werden rund 10 Prozent der weltweiten Goldvorkommen für die Herstellung solcher Geräte verwendet), so dass ihr Recycling eindeutige Vorteile hat. Zur Lösung dieser Probleme wurden zwei Rechtsvorschriften eingeführt: die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie).
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

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  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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