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Kernstück der europäischen Bankenunion


Finanzdienstleistungen: Europäische Kommission fordert elf Mitgliedstaaten zur Anwendung der EU-Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung von Banken auf
Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) wurde im Frühjahr 2014 verabschiedet

(25.06.15) - Die Europäische Kommission hat Bulgarien, Frankreich, Italien, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Polen, Rumänien, Schweden und die Tschechische Republik ersucht, die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) vollständig umzusetzen. Diese Richtlinie (2014/59/EU) ist ein Kernstück der europäischen Bankenunion, die geschaffen wurde, um den Finanzsektor im Gefolge der Finanzkrise sicherer und solider zu machen.

Die neue BRRD stattet die nationalen Behörden mit den nötigen Instrumenten und Befugnissen aus, um Auswirkungen aufgrund einer Schieflage oder des Ausfalls von Banken oder großen Wertpapierfirmen in allen Mitgliedstaaten der EU zu mindern und zu steuern. Dahinter steht das Ziel, Banken, die am Rande der Insolvenz stehen, umstrukturieren zu können, ohne dass die Steuerzahler bei einem Ausfall zur Kasse gebeten werden, um die Finanzstabilität zu sichern. Stattdessen sollen über einen "Bail-in"-Mechanismus die Anteilseigner und Gläubiger der Banken ihren Anteil an den Kosten tragen.

Diese Vorschriften mussten bis zum 31. Dezember 2014 in nationales Recht umgesetzt werden, doch haben elf EU-Länder es versäumt, diese Vorgabe zu erfüllen.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme (zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Kommen die betreffenden Länder der Aufforderung der Kommission nicht binnen zwei Monaten nach, kann diese den Fall vor den Gerichtshof bringen.

Hintergrund:
Die Europäische Kommission hat seit 2008 mehrere Maßnahmen verabschiedet, um die Stabilität der Finanz- und Bankdienstleistungen zu gewährleisten. Die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) wurde im Frühjahr 2014 verabschiedet, um den Behörden umfassende und wirksame Vorkehrungen für den Umgang mit ausfallenden Banken auf nationaler Ebene zu ermöglichen und Regelungen für die Zusammenarbeit bei Insolvenz grenzüberschreitend tätiger Banken zu schaffen.

Laut BRRD müssen die Banken Sanierungspläne ausarbeiten, um Phasen finanzieller Schwierigkeiten zu überstehen. Die Behörden werden mit bestimmten Befugnissen ausgestattet, um nötigenfalls in die Tätigkeiten der Banken eingreifen und Ausfälle abwenden zu können. Kommt es dennoch zu einem Ausfall, verfügen sie über umfassende Befugnisse und Instrumente, um die Banken umzustrukturieren; Verluste werden dabei nach einer klar festgelegten Hierarchie den Anteilseignern und Gläubigern zugewiesen. Die Behörden sind auch befugt, Pläne zur Abwicklung ausgefallener Banken umzusetzen, wobei deren wichtigste Funktionen gewahrt bleiben müssen und eine Rettung durch die Steuerzahler vermieden werden soll.

Für grenzüberschreitende Abwicklungen ist genau festgelegt, wie sich die behördliche Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Herkunfts- und Aufnahmestaaten – von der Planung bis hin zur Abwicklung selbst – gestaltet. Bei Meinungsverschiedenheiten fällt der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde eine wichtige Rolle als Koordinatorin und Vermittlerin zu.

Darüber hinaus werden nationale Abwicklungsfonds eingerichtet. Für die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets werden diese ab 2016 durch den einheitlichen Abwicklungsfonds ersetzt.

Die BRRD wird durch technische Vorschriften ergänzt, die die Europäische Bankenaufsichtsbehörde zu einer Reihe von Themen (u. a. konkrete Informationsanforderungen für Sanierungs- und Abwicklungspläne und Gewährleistung exakter Bewertungen von Vermögenswerten und Verlusten zum Zeitpunkt der Abwicklung) entwickelt.

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren, siehe
http://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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