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Governance in der EU & Manipulationen


Finanzmarkt-Compliance: Europäisches Parlament beschließt Verhandlungsmandat zur Regulierung finanzieller Benchmarks
Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden

(18.06.15) - Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Benchmarks zuverlässiger und weniger manipulationsanfällig zu machen, ist mit dem heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments, die Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission im kommenden Monat aufzunehmen, ein gutes Stück vorangekommen. Die Kommission hatte die neuen Standards im September 2013 vorgeschlagen, nachdem mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem bei sowie bei anderen Benchmarks, etwa für Devisen (FX) und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe.

Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden.

"Sind Benchmarks manipuliert oder unzuverlässig, zahlt der Verbraucher am Ende den Preis dafür, denn dies wirkt sich unter Umständen auf die Höhe seiner Hypothekenrückzahlungen oder seiner Pensionsfondserträge aus", so der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill. "Mit den von uns vorgeschlagenen Regeln werden Benchmarks EU-weit sicherer. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns nun zügig auf einen endgültigen Text werden einigen können."

Hintergrund:
Eine Benchmark ist ein Index oder ein Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind die beiden Interbanken-Referenzzinssätze LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) sowie Ölpreisbewertungen und Börsenindizes. Benchmarks sind für die Verbraucher wichtig, da sie Einfluss auf die Hypothekenzahlungen von Millionen von Haushalten haben, während sie in der Finanzbranche beispielsweise den Preis vieler Derivate bestimmen.

Die Kommission hatte im September 2013 erstmals eine Verordnung zu Benchmarks vorgeschlagen, um die Funktionsweise und Governance der in der EU ermittelten und verwendeten Benchmarks zu verbessern und Manipulationen zu unterbinden. Die Verordnung entspricht den Grundsätzen, die auf internationaler Ebene 2012 und 2013 von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) vereinbart wurden. Der Rat hatte zu dem Vorschlag bereits im Februar 2015 ein Verhandlungsmandat beschlossen.

Nach ihrer Annahme wird die Verordnung zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem

>> sichergestellt wird, dass Benchmark-Kontributoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoff- oder Zins-Benchmarks) zugelassen sein müssen und fortlaufend beaufsichtigt werden;

>> die Governance von Benchmarks (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) verbessert und die Ermittlung von Benchmarks transparenter wird;

>> eine angemessene Aufsicht über kritische Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleistet wird, deren Versagen zahlreiche Marktteilnehmer oder sogar das Funktionieren und die Integrität der Märkte sowie die Finanzstabilität gefährden könnte.

Der so genannte Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission soll im Juni beginnen. Die Kommission hofft auf eine möglichst baldige abschließende Einigung.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/finance/securities/benchmarks/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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