Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier


Lebensmittelsicherheit: Kommission drängt Spanien zur Einhaltung der EU-Richtlinie über unerwünschte Stoffe in Tierfutter
Die Richtlinie 2009/141/EG regelt die Höchstgehalte an Schwermetallen (wie Arsen), bestimmten Pestiziden und botanischen Verunreinigungen in Tierfutter


(23.02.11) - Die Europäische Kommission hat Spanien aufgefordert, die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte unerwünschte Stoffe in Tierfutter (2009/141/EG) zu übermitteln. In dieser Richtlinie werden insbesondere Höchstwerte für unerwünschte Stoffe festgesetzt, um so die Sicherheit der Lebensmittel zu gewährleisten und das Verbrauchervertrauen zu erhalten. Spanien muss also seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.

Die Aufforderung ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, so kann sie Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

Spanien hat keine nationalen Vorschriften mitgeteilt, mit denen die Richtlinie 2009/141/EG (Höchstgehalte an bestimmten unerwünschten Stoffen in Tierfutter) umgesetzt würde. "Unerwünschte Stoffe" sind Stoffe oder Erzeugnisse, die eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen.

Die Gesundheit der Bevölkerung und die Umwelt sind der Europäischen Kommission ein besonderes Anliegen. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Vertrauen in die Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln haben, dürfen bestimmte Stoffe in Tierfutter gar nicht oder nur in begrenzten Mengen verwendet werden. Eine der zentralen Voraussetzungen für einen gesunden und hochwertigen Nutztierbestand ist geeignetes Qualitätsfutter. Regeln für sicheres Tierfutter tragen dazu bei, dass die Produzenten in der EU ihre Wettbewerbsposition verbessern und dass die Verbraucher sichere und gute Lebensmittel kaufen können.

Mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an Spanien hat die Kommission letztes Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingeleitet. In der nun von der Kommission übermittelten "mit Gründen versehenen Stellungnahme" wird das Land formell aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Rechts zu ergreifen. Kommt Spanien dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Hintergrund
Die Richtlinie 2009/141/EG regelt die Höchstgehalte an Schwermetallen (wie Arsen), bestimmten Pestiziden und botanischen Verunreinigungen in Tierfutter. Ziel ist es, dass Lebens- und Futtermittel EU-weit sicher bleiben. Die Mitgliedstaaten hätten die Richtlinie 2009/141/EG bis zum 1. Juli 2010 umsetzen müssen, was Spanien jedoch versäumte.

Weitere Informationen über unerwünschte Stoffe in Tierfutter:
http://ec.europa.eu/food/food/animalnutrition/contaminants/index_en.htm




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen