Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fairer Wettbewerb auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Autositzherstellers CRH durch den Automobilzulieferer Johnson Controls
Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen


(24.01.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der CRH-Gruppe, einem Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme Johnson Controls Inc. (JCI) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die beiden Unternehmen konkurrieren auf den Märkten für Autositzstrukturen und verbundene Komponenten wie Verstelleinheiten und Kopfstützen, aber ihr gemeinsamer Marktanteil wird vergleichsweise gering bleiben. Darüber hinaus werden beide Unternehmen dem Wettbewerbsdruck durch andere Zulieferer und die Nachfragemacht der Automobilhersteller selbst ausgesetzt sein.

Die in Deutschland ansässige CRH-Gruppe fertigt Metallstrukturen, Komponenten und Mechanismen für Autositze sowie andere Automobilkomponenten wie Kopfstützen. Das Automobilgeschäft des in den USA ansässigen Unternehmens JCI umfasst die Fertigung von Autositzkomponenten, die Montage von Komplettsitzstrukturen und die Herstellung anderer Innenausstattungsteile wie Türverkleidungen und Dachhimmel. Beide Beteiligten beliefern Automobilhersteller, CRH auch Zwischenlieferanten wie JCI.

Mit dem geplanten Zusammenschluss erwirbt JCI einen seiner Wettbewerber und Zulieferer von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze. Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden sich in der Herstellung von Sitzstrukturen, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungsverstelleinheiten sowie Kopfstützen.

Im Zuge der Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der relativ geringe kombinierte Marktanteil, die effektive Nachfragemacht auf Seiten der Autohersteller und das Vorhandensein glaubwürdiger alternativer Zulieferer und Kunden einen fairen Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen werden. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen.

Darüber hinaus werden die Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze häufig von den Automobilherstellern ausgewählt, welche auch die Preise festsetzen. Die Automobilhersteller haben ein Interesse daran, dass eine ausreichende Zahl potenzieller Zulieferer für Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auf dem Markt aktiv bleiben. Die geplante Übernahme wirft daher keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würde.

Das Vorhaben wurde am 1. Dezember 2010 nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen