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Fairer Wettbewerb auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Autositzherstellers CRH durch den Automobilzulieferer Johnson Controls
Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen


(24.01.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der CRH-Gruppe, einem Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme Johnson Controls Inc. (JCI) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die beiden Unternehmen konkurrieren auf den Märkten für Autositzstrukturen und verbundene Komponenten wie Verstelleinheiten und Kopfstützen, aber ihr gemeinsamer Marktanteil wird vergleichsweise gering bleiben. Darüber hinaus werden beide Unternehmen dem Wettbewerbsdruck durch andere Zulieferer und die Nachfragemacht der Automobilhersteller selbst ausgesetzt sein.

Die in Deutschland ansässige CRH-Gruppe fertigt Metallstrukturen, Komponenten und Mechanismen für Autositze sowie andere Automobilkomponenten wie Kopfstützen. Das Automobilgeschäft des in den USA ansässigen Unternehmens JCI umfasst die Fertigung von Autositzkomponenten, die Montage von Komplettsitzstrukturen und die Herstellung anderer Innenausstattungsteile wie Türverkleidungen und Dachhimmel. Beide Beteiligten beliefern Automobilhersteller, CRH auch Zwischenlieferanten wie JCI.

Mit dem geplanten Zusammenschluss erwirbt JCI einen seiner Wettbewerber und Zulieferer von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze. Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden sich in der Herstellung von Sitzstrukturen, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungsverstelleinheiten sowie Kopfstützen.

Im Zuge der Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der relativ geringe kombinierte Marktanteil, die effektive Nachfragemacht auf Seiten der Autohersteller und das Vorhandensein glaubwürdiger alternativer Zulieferer und Kunden einen fairen Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen werden. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen.

Darüber hinaus werden die Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze häufig von den Automobilherstellern ausgewählt, welche auch die Preise festsetzen. Die Automobilhersteller haben ein Interesse daran, dass eine ausreichende Zahl potenzieller Zulieferer für Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auf dem Markt aktiv bleiben. Die geplante Übernahme wirft daher keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würde.

Das Vorhaben wurde am 1. Dezember 2010 nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. (Europäische Kommission: ra)


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