Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fairer Wettbewerb auf dem Markt


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme des Autositzherstellers CRH durch den Automobilzulieferer Johnson Controls
Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen


(24.01.11) - Die Europäische Kommission hat die Übernahme der CRH-Gruppe, einem Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze, durch den Zulieferer für Automobilkomponenten und -systeme Johnson Controls Inc. (JCI) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die beiden Unternehmen konkurrieren auf den Märkten für Autositzstrukturen und verbundene Komponenten wie Verstelleinheiten und Kopfstützen, aber ihr gemeinsamer Marktanteil wird vergleichsweise gering bleiben. Darüber hinaus werden beide Unternehmen dem Wettbewerbsdruck durch andere Zulieferer und die Nachfragemacht der Automobilhersteller selbst ausgesetzt sein.

Die in Deutschland ansässige CRH-Gruppe fertigt Metallstrukturen, Komponenten und Mechanismen für Autositze sowie andere Automobilkomponenten wie Kopfstützen. Das Automobilgeschäft des in den USA ansässigen Unternehmens JCI umfasst die Fertigung von Autositzkomponenten, die Montage von Komplettsitzstrukturen und die Herstellung anderer Innenausstattungsteile wie Türverkleidungen und Dachhimmel. Beide Beteiligten beliefern Automobilhersteller, CRH auch Zwischenlieferanten wie JCI.

Mit dem geplanten Zusammenschluss erwirbt JCI einen seiner Wettbewerber und Zulieferer von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze. Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen überschneiden sich in der Herstellung von Sitzstrukturen, Sitzhöhen-, Längen- und Neigungsverstelleinheiten sowie Kopfstützen.

Im Zuge der Marktuntersuchung gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der relativ geringe kombinierte Marktanteil, die effektive Nachfragemacht auf Seiten der Autohersteller und das Vorhandensein glaubwürdiger alternativer Zulieferer und Kunden einen fairen Wettbewerb auf dem Markt ermöglichen werden. Die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen verfügen weder über einen Anreiz noch über die Fähigkeit, nicht integrierte Wettbewerber vom Zugang zu Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auszuschließen.

Darüber hinaus werden die Hersteller von Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze häufig von den Automobilherstellern ausgewählt, welche auch die Preise festsetzen. Die Automobilhersteller haben ein Interesse daran, dass eine ausreichende Zahl potenzieller Zulieferer für Metallstrukturen und Mechanismen für Autositze auf dem Markt aktiv bleiben. Die geplante Übernahme wirft daher keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken auf.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würde.

Das Vorhaben wurde am 1. Dezember 2010 nach den EU-Fusionskontrollvorschriften bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen