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Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigt


Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des deutschen Bauunternehmens Hochtief durch den spanischen Konzern ACS
Da die Überschneidungen in den Bereichen Baudienstleistungen, Verwaltung von Gebäuden und Anlagen und Autobahnkonzessionen, in denen beide Unternehmen agieren, sehr gering sind, ist nicht mit wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu rechnen


(24.01.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Baudienstleisters Hochtief durch den spanischen Konzern ACS gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Das Vorhaben gibt keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken, da die Unternehmen größtenteils in unterschiedlichen Ländern agieren.

Bei Hochtief handelt es sich um ein deutsches börsennotiertes Unternehmen, das hauptsächlich im Bauwesen, im Konzessionsgeschäft für mautpflichtige Autobahnen und im Bereich Immobiliendienstleistungen tätig ist und in Europa, Australien und den USA agiert. ACS ist ein spanischer Konzern, der ebenfalls im Bausektor tätig ist.

Im September 2010 legte ACS ein Angebot für sämtliche Hochtief-Aktien vor. Der spanische Konzern besitzt bereits 29,98 Prozent des Aktienkapitals des deutschen Baudienstleisters. Das Übernahmevorhaben wurde am 3. Dezember 2010 bei der Kommission angemeldet. Der Genehmigungsbeschluss der Kommission greift dem Ergebnis des Übernahmeangebots nicht vor.

Die wettbewerbsrechtliche Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Tätigkeiten von Hochtief und ACS weitgehend ergänzen und dass die Unternehmen im Wesentlichen in unterschiedlichen Ländern tätig sind. ACS ist hauptsächlich auf seinem Heimatmarkt Spanien tätig, wohingegen Hochtief im EWR vor allem in Deutschland und dessen Nachbarländern agiert. Da die Überschneidungen in den Bereichen Baudienstleistungen, Verwaltung von Gebäuden und Anlagen und Autobahnkonzessionen, in denen beide Unternehmen agieren, sehr gering sind, ist nicht mit wettbewerbsrechtlichen Bedenken zu rechnen.

Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigen wird. (Europäische Kommission: ra)


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