Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb auf dem Markt für Milchprodukte


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von "Allgäuland" durch dänische Molkereigenossenschaft Arla
Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse


(22.11.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Milchproduzenten Allgäuland-Käsereien GmbH, der AL Dienstleistungs-GmbH und der Tochtergesellschaften (insgesamt "Allgäuland") durch die dänische Molkereigenossenschaft Arla Food amba ("Arla") nach der Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das durch den Zusammenschluss entstehende Unternehmen auf den betreffenden Märkten weiterhin dem Konkurrenzdruck einer Reihe ernstzunehmender Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Die Kommission prüfte die Auswirkungen des Rechtgeschäfts auf den Markt für eine Reihe von Milchprodukten, u. a. Sahne, abgepackte Butter, Frischkäse und Käse, und kam zu dem Ergebnis, dass für all diese Produkte keine ernsten wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Zuge des Rechtsgeschäfts zu erwarten seien.

Die Kommission prüfte außerdem die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Markt für Molkenproteinkonzentrat, Laktose und Milchpermeat, Produkte, die bei der Verarbeitung von Molke (ein flüssiges Nebenprodukt der Käseherstellung) anfallen. Bei diesen Produkten überschneiden sich die Tätigkeiten von Arla und der deutschen Molkerei Milei, an der Allgäuland derzeit einen Anteil von 30 Prozent hält. Hauptanteilseigner ist die japanische Morinaga Milk Industry Co. Ltd.

Hinsichtlich des Molkenproteinkonzentrats gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass die meisten bei der Marktuntersuchung aufgetretenen Bedenken nicht fusionsspezifisch waren; in den übrigen Fällen ging es nur um geringe Beträge; zudem gab es andere Anbieter. Die Marktuntersuchung zeigte ferner, dass der Markteintritt relativ rasch und in hohem Umfang erfolgen kann.

Der Marktuntersuchung zufolge sind die europäischen Märkte für Laktose und Milchpermeat nach dem Zusammenschluss nach wie vor wettbewerbsfähig, da Arla und Milei einem hinreichend starken Wettbewerb seitens anderer etablierter Marktteilnehmern wie FrieslandCampina, Lactalis, Glanbia und Sachsenmilch für Laktose und Volac, BMI und Lactalis für Milchpermeat ausgesetzt sein werden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass weder das Rechtsgeschäft noch die Überschneidung von Arla und Milei Anlass zu erheblichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Die Übernahme wurde am 15. September 2011 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Eigentümer der Molkereigenossenschaft Arla sind schwedische und dänische Milcherzeuger und seit dem 1. Januar 2011 indirekt auch deutsche Milcherzeuger, die Mitglied von Hansa-Milch eG sind, die wiederum Anteile an Arla hält. Arla produziert und vertreibt eine Vielzahl von Milchprodukten.

Allgäuland ist in erster Linie eine Käserei, bietet aber auch andere Milchprodukte an.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen