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Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften


Robuster Datenschutz-Rahmen für den europäischen Binnenmarkt
EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzen sich gemeinsam für einen stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene ein


(22.11.11) - EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Bundesverbraucherministerin, Ilse Aigner, haben bei einem Gespräch in Brüssel Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften aus dem Jahre 1995 erörtert. Das Treffen findet zu einem für Verbraucher und Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz wichtigen Zeitpunkt statt: Die Europäische Kommission wird bis Ende Januar 2012 Vorschläge zur Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 vorstellen.

Diese entscheidende Modernisierung der EU-Vorschriften wird bedeutende Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Fragen in der EU und über deren Grenzen hinaus haben. Nach ihrem Treffen bekräftigten EU-Kommissarin Reding und Bundesministerin Aigner ihre Absicht, sich gemeinsam für einen robusten Datenschutz-Rahmen im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, der den Herausforderungen der heutigen digitalen Welt gewachsen ist.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner erklärten nach ihrem Gespräch in Brüssel:

"Der Datenschutz ist ein grenzübergreifendes Thema, das für unsere Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen daher das Thema auf europäischer Ebene anpacken, indem wir gemeinsame hohe Datenschutzstandards mit einer globalen Anziehungskraft erarbeiten. Der Vertrag von Lissabon bietet uns die einzigartige Gelegenheit an, die europäischen Datenschutzregeln jetzt zu modernisieren und zu stärken. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Reformprozess zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen muss, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in sogenannten 'Clouds' speichern.

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Wir sind uns einig, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben sollte. Deshalb sollte das EU-Recht aus unserer Sicht die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung ihrer Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen.

Um sicherzustellen, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften diese Fragen angeht und der Datenschutz zur praktischen Realität für Verbraucher und Unternehmen überall in Europa wird, werden wir eng zusammenarbeiten."

Hintergrund
Laut einer Eurobarometer-Studie sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Sie glauben, dass sie, wenn überhaupt, lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Die Umfrage zeigt auch, dass 75 Prozent der Menschen jederzeit im Stande sein wollen, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus.

Im November 2010 hatte die Kommission die wesentlichen Themen der Reform des EU-Datenschutzrechts – die auch den Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit betreffen wird – in einer Mitteilung erläutert. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

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