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Zulassung von Kraftfahrzeugen in der EU


Europäische Kommission strebt eine grenzüberschreitende Vereinfachung der Fahrzeugzulassung in der Europäischen Union an
Die Zulassungspflicht für ein in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug kann auch zu Schwierigkeiten für die Zulassungs- und Steuerbehörden in den Ziel-Mitgliedstaaten führen


(09.03.11) - Die Fahrzeugzulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist oft mit großen Hindernissen verbunden. Auch die Zulassung für ein im Ausland gekauftes Fahrzeug im eigenen Heimatland zu bekommen, ist nicht leicht.

Was an sich ein einfacher Vorgang sein sollte, wird in vielen Fällen zu einem bürokratischen Alptraum mit lästigen Wiederzulassungsformalitäten und viel Aufwand. So verlangen die Mitgliedstaaten, dass Fahrzeuge, die ständig in ihrem Hoheitsgebiet verbleiben, über lokale Behörden und gemäß nationalen Bestimmungen zugelassen werden, die in den verschiedenen Ländern der EU auf eine unkoordinierte Art und Weise angewandt werden.

Im Hinblick auf eine Vereinfachung dieser Verfahren hat die Kommission heute eine öffentliche Konsultation zur Ermittlung der wichtigsten Hindernisse eingeleitet, mit denen die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der EU zu kämpfen haben, wenn sie ein in einem Mitgliedstaat erworbenes und zugelassenes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat überführen. Mit der Konsultation wird den Bürgen und anderen Interessenträgern eine Möglichkeit geboten, ihre Meinung zur Fahrzeugzulassung kundzutun und somit Einfluss auf die Gestaltung von Maßnahmen zu nehmen, mit denen ein weiteres Hindernis für den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr beseitigt werden kann.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, erklärte dazu: "Es darf kein Problem sein, ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu erwerben und es anschließend in einen anderen Mitgliedstaat zu überführen. Diese öffentliche Konsultation wird uns ein besseres Verständnis der Probleme von Bürgern und Unternehmen vermitteln sowie die Entwicklung von Konzepten für eine Verbesserung der Situation ermöglichen. Unser Ziel ist es, Kosten- und Zeiteinsparungen für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die Unternehmen sowie für die nationalen Zulassungsstellen zu erreichen."

Für EU-Bürger gestaltet es sich weiterhin schwierig, ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu erwerben, in dem sie keinen Wohnsitz haben, und dieses in einen anderen Mitgliedstaat dauerhaft zu überführen. Die Pflicht, Belege vorzulegen, die bei einer bereits erfolgten Fahrzeugzulassung noch nicht eingereicht wurden, führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand und zu unnötigen Ausgaben.

Durch die gegenwärtig geltenden Bestimmungen werden unter anderem folgende Gruppen benachteiligt:

>> Bürger, die ein in einem Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug in einen anderen Mitgliedstaat überführen;

>> Unternehmen mit Fuhrpark, die in einem Mitgliedstaat zugelassene Fahrzeuge in einem anderen Mitgliedstaat nutzen;

>> Unternehmen, die gebrauchte Fahrzeuge in anderen Mitgliedstaaten verkaufen;

>> Leasing- und Autovermietungsunternehmen.

Die Zulassungspflicht für ein in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassenes Fahrzeug kann darüber hinaus zu Schwierigkeiten für die Zulassungs- und Steuerbehörden in den Ziel-Mitgliedstaaten führen.

Hintergrund
Die Vereinfachung der Formalitäten und Bedingungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, soll einen Beitrag zur strategischen Initiative der Kommission zur Erneuerung des Binnenmarkts leisten, die ein wesentliches Element der Strategie Europa 2020 darstellt. Die Initiative ist eine der im Bericht 2010 über die Unionsbürgerschaft aufgeführten Maßnahmen, mit der die Binnenmarktakte 2010 ergänzt wird.

Fünf Prozent aller im Rahmen des europäischen Online-Instruments "Solvit" zur Aufdeckung und Lösung der Probleme im Zusammenhang mit dem Binnenmarkt erfassten Meldungen entfallen auf Probleme mit der Fahrzeugzulassung. In den meisten Fällen handelt es sich entweder um die Einfuhr eines Fahrzeugs in den Mitgliedstaat des üblichen Wohnsitzes oder um eine Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat. Ein großes Problem stellt dabei die Anforderung dar, für ein bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Fahrzeug eine nationale Konformitätsbescheinigung vorzulegen.

Die Konsultation kann auf folgender Seite hier werden (externer Link).
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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