Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Grenzübergreifende Energiehandel


Weiterer Auftrieb für den Binnenmarkt: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden nimmt in Slowenien ihre Arbeit auf
Gleichzeitig mit der Eröffnung der Agentur tritt auch das dritte Legislativpaket für den Energie-Binnenmarkt in Kraft


(09.03.11) - Energiekommissar Günther Oettinger und der slowenische Ministerpräsident Borut Pahor haben in Ljubljana, Slowenien, die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Agency for the Cooperation of Energy Regulators, Acer) offiziell eröffnet. Die Agentur soll dazu beitragen, technische Hindernisse für den grenzübergreifenden Energiehandel zu beseitigen, die Tätigkeiten der nationalen Regulierungsbehörden für den Energiebereich koordinieren und sie bei der Lösung etwaiger Konflikte unterstützen.

Dies soll zu einem verstärkten Wettbewerb führen und faire Preise für Verbraucher und Unternehmer nach sich ziehen. Gleichzeitig mit der Eröffnung der Agentur tritt auch das dritte Legislativpaket für den Energie-Binnenmarkt in Kraft.

Energiekommissar Günther Oettinger erklärte: "Unser oberstes Ziel ist es, alle noch bestehenden Hindernisse für den Energie-Binnenmarkt zu beseitigen und so für einen ungehinderten Energiehandel in der gesamten EU zu sorgen. Der europäische Energie-Binnenmarkt muss bis 2014 für alle Unternehmen und Verbraucher Wirklichkeit werden."

Alberto Pototschnig, Direktor der Acer, ergänzte: "Die Agentur wird dafür sorgen, dass durch die Netzentwicklung auch die Integration der nationalen Energiemärkte unterstützt wird, auch derjenigen, die derzeit noch isoliert oder unzureichend angebunden sind."

Acer wird die Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden durch EU-weite Aufsichtstätigkeiten ergänzen. Insbesondere hat die Agentur folgende Aufgaben:

>> Erarbeitung von Rahmenleitlinien für den Betrieb von grenzübergreifenden Gas-Pipelines und Stromnetzen, auf deren Grundlage die Pipeline- und Stromnetzbetreiber dann konkrete Regelungen festlegen werden;

>> Prüfung, ob diese Regelungen mit den Rahmenleitlinien im Einklang stehen;

>> Überwachung der Durchführung der EU-weiten zehnjährigen Netzentwicklungspläne sowie der nationalen Netzentwicklungspläne;

>> Lösung grenzübergreifender Konflikte, wenn sich die nationalen Regulierungsstellen nicht einigen können oder Acer um eine Entscheidung bitten; dies betrifft z. B. die Methode für den Verkauf der sehr lukrativen Kapazitäten zu Spitzenlastzeiten (d. h. bei hoher Nachfrage) durch die Betreiber;

>> Überwachung der Funktionsweise des Binnenmarkts, z. B. in Bezug auf die Endkundenpreise, den Netzzugang für die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen und die Wahrung der Verbraucherrechte. Die Agentur wird die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten jährlich in einem Bericht veröffentlichen und kann der Kommission und dem Europäischen Parlament Maßnahmen vorschlagen, die zur Beseitigung von Hindernissen für die Verwirklichung des Binnenmarkts beitragen.

Hintergrund:
Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung der Agentur Acer ist die Verordnung (EG) Nr. 713/2009 des Rates vom 13. Juli 2009. Die Verordnung ist Teil des dritten Energiepakets, das einen wirksamen Rechtsrahmen für die Entwicklung offener, integrierter und wettbewerbsorientierter Energiemärkte in der EU bildet.

Das dritte Energiepaket enthält wichtige Vorschriften für ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Märkte, etwa im Hinblick auf die Entflechtung der Netze, die Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der nationalen Regulierungsstellen sowie besser funktionierende Endkundenmärkte, von denen vor allem die Verbraucher profitieren werden. Das Paket umfasst zwei Richtlinien und drei Verordnungen. Die Mitgliedstaaten müssen die beiden Richtlinien bis zum 3. März 2011 in nationales Recht umsetzen. Die drei Verordnungen bedürfen einer solchen Umsetzung nicht, sondern sind ab diesem Zeitpunkt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar.

Weitere Informationen zum dritten Energiepaket finden sich unter:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/legislation/legislation_en.htm

Die neue Acer-Website: http://acer.europa.eu/
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen