Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken


Fusionskontrolle: Kommission billigt Übernahme des Nortel-Multiservice-Switch-Geschäfts durch Ericsson
Transaktion wird weder den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil desselben merklich behindern


(09.03.11) - Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb des Multiservice-Switch-Geschäfts der kanadischen Nortel Networks Corporation durch das schwedische Unternehmen Ericsson auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung gebilligt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Transaktion den Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil desselben merklich behindern wird.

Das Unternehmen Telefonaktiebolaget LM Ericsson ("Ericsson") bietet Technologien und Dienstleistungen für Mobilfunk- und Festnetzbetreiber an. Es ist in den vier Sparten Networks, Global Services, Multimedia und CDMA/GSM tätig.

Die Nortel-Unternehmenssparte für Multiservice-Switches (MSS-Geschäft) vertreibt ihre Produkte weltweit an Dienstleister, die Daten-, Sprach- und Videodienste in Echtzeit anbieten. Zum MSS-Geschäft gehören auch damit verbundene Dienste wie technische Wartung und Beratung.

Sowohl Ericsson als auch die MSS-Sparte von Nortel sind Anbieter von Multiservice-Switches. Switches werden für die Datenübermittlung gebraucht. Ericsson bietet auch komplette Netzwerklösungen für Telekommunikationsbetreiber an, die mit den Standards GSM, CDMA und UMTS/W-CDMA (3G-Schnittstellenstandard) und der VoIP-Technologie arbeiten, die allesamt Multiservice-Switches benötigen.

Die Kommission fand bei ihrer Untersuchung des MSS-Markts trotz sich überschneidender Tätigkeiten beider Unternehmen in diesem Bereich keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Multiservice-Switches werden nur als Ersatz- oder Zusatzgeräte an den vorhandenen Kundenstamm verkauft, da es inzwischen neuere Switching-Technologien gibt.

Allerdings ergab die Marktuntersuchung auch, dass Alcatel-Lucent, einer der Hauptwettbewerber von Ericsson im nachgeordneten Markt für UMTS/W-CDMA-Mobilfunkausrüstung, auf die Multiservice-Switches von Nortel angewiesen ist. Bei den Multiservice-Switches von Nortel handelt es sich um proprietäre Produkte, die Alcatel-Lucent für sein 2007 von Nortel erworbenes UMTS/W-CDMA-Geschäft benötigt.

Während der von der Kommission durchgeführten Untersuchungen einigten sich Ericsson und Alcatel-Lucent darauf, den Liefervertrag zwischen Alcatel-Lucent und Nortel zu verlängern, womit die Bedenken hinsichtlich der Kontinuität der MSS-Lieferungen ausgeräumt werden konnten. Die Kommission befand deshalb, dass Ericsson als Marktführer bei UMTS/W-CDMA nicht in der Lage ist, die Belieferung eines seiner Mitbewerber mit MSS zu unterbinden.

Die Untersuchungen der Kommission ergaben ferner, dass die geplante Transaktion den Wettbewerb auf den nachgeschalteten Märkten für GSM- oder Internettelefonie-Ausrüstung in keiner Weise beeinträchtigen wird, da die Wettbewerber von Ericsson, die auf die Multiservice-Switches von Nortel angewiesen sind, auf dem Markt keine große Rolle spielen und für Ericsson daher wenig Anreiz besteht, eine solche Taktik zu verfolgen.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Übernahme den Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) insgesamt noch in einem wesentlichen Teil desselben spürbar behindern wird.

Der Zusammenschluss, der unterhalb der in der Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatzschwellen bleibt, wurde der Kommission auf Antrag der beteiligten Unternehmen zur Prüfung vorgelegt. Am 13. Januar 2011 wurde er bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission wurde 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, wenn deren Umsatz bestimmte Schwellen übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der bei weitem größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Auflagen genehmigt. Lediglich in Fällen, in denen das Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen oder sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, verlangt sie Abhilfemaßnahmen oder untersagt Übernahmen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Die Freigabe eines Zusammenschlusses nach den EU-Fusionskontrollvorschriften greift dem Ergebnis etwaiger anderer Untersuchungen nach den EU-Beihilfe- oder Kartellvorschriften nicht vor. (Europäische Kommission:ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen