Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Druck auf deutsche Telekom-Regulierungsbehörde


Digitale Agenda: Europäische Kommission fordert von Bundesnetzagentur niedrigere Mobilfunktarife
Compliance mit dem EU-Telekommunikationsrecht: Die Schaffung eines Telekom-Binnenmarkts und der Verbraucherschutz sind absolut vorrangig


(19.07.13) - Die Europäische Kommission hat die Bundesnetzagentur (BNetzA), die deutsche Telekom-Regulierungsbehörde, zur Änderung oder Rücknahme ihrer Pläne aufgefordert, die zur Folge hätten, dass die Mobilfunk-Zustellungsentgelte (Mobile Termination Rates, MTR) in Deutschland um über 80 Prozent höher wären als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Zustellungsentgelte sind diejenigen Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Dabei übt jeder Betreiber im Bereich des Zugangs zu Kunden des eigenen Netzes Marktmacht aus. Diese Kosten schlagen sich letztlich in den Preisen nieder, die Verbraucher und Unternehmen zahlen müssen.

Die Aufforderung der Kommission steht am Ende einer dreimonatigen Untersuchung, bei der das GEREK, das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, den Standpunkt der Kommission unterstützte. Während der im Februar eingeleiteten Untersuchung konnte die deutsche Regulierungsbehörde nicht überzeugend darlegen, warum sie eine Sonderbehandlung erhalten und es ihr gestattet werden sollte, die Berechnungsmethode für MTR, die in der Empfehlung der Kommission von 2009 über Mobilfunk-Zustellungsentgelte als Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts beschrieben ist, nicht anzuwenden.

Die Vizepräsidentin der Kommission Neelie Kroes erklärte dazu: "Die Schaffung eines Telekom-Binnenmarkts und der Verbraucherschutz sind absolut vorrangig. Fast alle Mitgliedstaaten legen inzwischen ihre Mobilfunkpreise auf koordinierte Weise zum größtmöglichen Nutzen für die Verbraucher und den Wettbewerb fest, und hiervon sollte es nirgendwo Ausnahmen geben."

Die vorgeschlagenen Tarife entsprechen nicht den Grundsätzen und Zielen des EU-Telekommunikationsrechts, wonach die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen müssen. Abgesehen davon, dass die deutschen Verbraucher überhöhte Preise zahlen, würden nach dem Vorschlag der BNetzA auch deutsche Mobilfunkbetreiber gegenüber ausländischen Betreibern bevorzugt und damit Hindernisse im Binnenmarkt geschaffen.

Die deutsche Regulierungsbehörde muss der Empfehlung zufolge ihre Vorschläge entweder zurückziehen oder ändern, um sie mit dem von der Kommission empfohlenen Ansatz in Einklang zu bringen. Sollte die BNetzA dieser Empfehlung nicht nachkommen, wird die Kommission geeignete rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

Es ist das vierte Mal, dass die Kommission eine Empfehlung nach Artikel 7a der Telekommunikationsrichtlinie abgibt.

Hintergrund
Nach dem EU-Telekommunikationsrecht müssen die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen.

Artikel 7 der Telekommunikations-Rahmenrichtlinie schreibt vor, dass die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden in der EU sich untereinander sowie die Kommission und das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) von Maßnahmen unterrichten, die sie zur Behebung von Marktproblemen einführen wollen.

Sollte die Kommission Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschläge mit dem EU-Recht haben, so kann sie aufgrund ihrer Befugnisse nach Artikel 7a der Rahmenrichtlinie in der zweiten Verfahrensstufe eine eingehende Untersuchung einleiten. Sie hat dann drei Monate Zeit, um mit der betreffenden Regulierungsbehörde und in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK zu erörtern, wie die Vorschläge geändert und mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden können. Gibt es am Ende dieser Untersuchung noch immer Unstimmigkeiten bei den Regulierungsansätzen und den Abhilfemaßnahmen der nationalen Regulierungsbehörden, so kann die Kommission weitere Harmonisierungsmaßnahmen in Form von Empfehlungen beschließen, in denen sie die betreffende Behörde zur Änderung oder Rücknahme ihrer geplanten Maßnahme auffordern kann.

Die Empfehlung der Kommission an die deutsche Regulierungsbehörde BNetzA wird auf folgender Website veröffentlicht:
https://circabc.europa.eu/w/browse/0fc4cbf9-3412-45fe-84bb-e6d7ba2f010e
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen