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Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken


Emissionshandel in der EU und der Schweiz wird ab Januar 2020 verknüpft
Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken



Ab 1. Januar 2020 sind die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz miteinander verbunden. Ein entsprechendes Abkommen hatten beide Partner im November 2017 unterzeichnet; sie haben nun den Ratifizierungsprozess vollständig abgeschlossen. Emissionsrechte aus beiden Systemen werden ab Januar gegenseitig anerkannt und können in beiden Systemen angerechnet werden. Das Abkommen zur Verknüpfung zwischen der EU und der Schweiz ist das erste seiner Art, und es umfasst auch den Luftfahrtsektor. Das Abkommen sendet ein starkes Signal, dass wir breitere und umfassendere Kohlenstoffmärkte mit Vorteilen für unser Klima und unsere Umwelt schaffen können, erklärte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission.

Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken. Die Verknüpfung der beiden Systeme erweitert den Markt und erweitert die Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Sie trägt so zu mehr Kosteneffizienz, einer besseren Lastenverteilung, effizienteren Emissionsreduzierungen und niedrigeren allgemeinen Compliance-Kosten bei.

Der Europäische Green Deal, den die Europäische Kommission auf den Weg bringen wird, wird diese Grundsätze nachdrücklich unterstützen.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht eine Verknüpfung mit anderen Systemen, sofern beide Systeme kompatibel, verbindlich und mit absoluten Emissionsobergrenzen ausgestattet sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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