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Kampf gegen illegale Online-Tätigkeiten


Verbraucherschutz beim elektronischen Geschäftsverkehr: Europol erhält Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Zentrums wird der Schutz der Nutzerprofile sozialer Netze vor digitalem Missbrauch sein, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls im Internet geleistet werden soll


(11.04.12) - Jeden Tag werden weltweit schätzungsweise 1 Million Menschen Opfer von Cyberstraftaten. Der dadurch entstehende finanzielle Schaden beläuft sich auf weltweit rund 388 Mrd. US-Dollar jährlich. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Errichtung eines Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität vorgelegt, das den europäischen Bürgern und Unternehmen im Kampf gegen die zunehmende Bedrohung durch Cyberstraftaten Hilfe leisten soll. Das Zentrum soll im Europäischen Polizeiamt (Europol) in Den Haag eingerichtet werden. Es soll als europäische Schaltstelle für die Bekämpfung von Cyberstraftaten dienen und vorrangig gegen solche illegalen Online-Tätigkeiten organisierter krimineller Vereinigungen vorgehen, die hohe illegale Erträge abwerfen, darunter Online-Betrug mit gestohlenen Kreditkarten und Bankkontendaten.

Die Sachverständigen der EU sollen zudem Cyberstraftaten bei elektronischen Bankgeschäften und Online-Buchungen vorbeugen und so das Vertrauen der Verbraucher in den elektronischen Geschäftsverkehr stärken. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Zentrums wird der Schutz der Nutzerprofile sozialer Netze vor digitalem Missbrauch sein, wodurch ein Beitrag zur Bekämpfung des Identitätsdiebstahls im Internet geleistet werden soll. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bekämpfung von Cyberstraftaten, die eine schwere Schädigung ihrer Opfer bewirken (z.B. über das Internet begangene sexuelle Ausbeutung von Kindern), sowie von Cyberangriffen auf wichtige Infrastrukturen und Informationssysteme in der EU.

Millionen Europäer nutzen das Internet für ihre Kontoführung, für Online-Einkäufe, für ihre Urlaubsplanung oder für den Kontakt zu Familienmitgliedern und Freunden über soziale Netze. Im gleichen Maße, wie sich unser tägliches Leben zunehmend online abspielt, nimmt jedoch auch die Kriminalität im Online-Bereich zu - und diese Delikte betreffen jeden einzelnen von uns," so Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres, "Wir dürfen nicht zulassen, dass Cyberkriminelle unser digitales Leben zerrütten. Ein innerhalb von Europol angesiedeltes Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität könnte als zentrale Schaltstelle für die Zusammenarbeit dafür sorgen, dass die Freiheit, die Offenheit und die Sicherheit des Internets gewahrt bleiben."

Anfang 2011 besaßen fast drei Viertel (73 Prozent) aller EU-Haushalte einen Internetzugang, und im Jahr 2010 betrieben über ein Drittel (36 Prozent) aller EU-Bürger Online-Banking. Achtzig Prozent aller jungen Europäer schließen über soziale Netze im Internet Kontakt miteinander, und alljährlich werden weltweit im elektronischen Handel rund 8 Billionen US-Dollar umgesetzt.

Dies hat zur Folge, dass auch die Cyberkriminalität zunimmt. So haben Cyberkriminelle einen einträglichen Markt für ihre illegalen Machenschaften geschaffen, auf dem Kreditkartendaten für gerade einmal 1 EUR pro Karte, eine gefälschte Kreditkarte für ca. 140 EUR und Bankkontendaten für lediglich 60 EUR zwischen diesen Gruppen gehandelt werden.

Aber auch auf die sozialen Medien haben es die Cyberkriminellen abgesehen: Jeden Tag werden aufgrund verschiedener Hackerversuche bis zu 600.000 Facebook-Konten gesperrt, und allein im Jahr 2009 wurden über 6.700 .000 mit Bots infizierte Computer ermittelt.

Die Aufgabe des Zentrums soll darin bestehen, die Mitgliedstaaten der EU vor großen Bedrohungen auf dem Gebiet der Cyberkriminalität zu warnen, sie auf Mängel ihres Online-Schutzes hinzuweisen, organisierte Netze von Cyberstraftätern und groß angelegte Onlinedelikte aufzudecken sowie konkrete Untersuchungen durch computerforensische Hilfe oder durch Mitwirkung bei der Zusammenstellung gemeinsamer Untersuchungsteams operativ zu unterstützen.

Um seine Aufgaben wahrnehmen und die mit Untersuchungen über Cyberstraftaten befassten Ermittler, Richter und Staatsanwälte in den Mitgliedstaaten besser unterstützen zu können, soll das Zentrum Informationen aus offenen Quellen, aus der Privatwirtschaft, von Polizeidiensten und aus akademischen Kreisen zusammentragen. Auch soll das Zentrum als Wissensgrundlage für die Polizeidienste der Mitgliedstaaten dienen, Kenntnisse über Cyberstraftaten auf EU-Ebene bündeln und einschlägige Schulungsmaßnahmen zentral koordinieren. Ferner soll das Zentrum sich auf spezifische technische oder computerforensische Aspekte beziehende Anfragen von mit Untersuchungen über Cyberstraftaten befassten Ermittlern, Richtern und Staatsanwälten sowie aus dem Privatsektor beantworten.

Das Zentrum soll zudem den mit Untersuchungen über Cyberstraftaten befassten Ermittlern in der EU als Plattform für gemeinsame Diskussionen mit der IT-Industrie, mit sonstigen privatwirtschaftlichen Unternehmen, mit der Forschungsgemeinschaft, mit Verbraucherverbänden und mit gesellschaftlichen Organisationen dienen. Es soll ferner erster Ansprechpartner für internationale Partner und Initiativen auf dem Gebiet der Bekämpfung der Cyberkriminalität werden.

Das Zentrum würde voraussichtlich im Januar nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen.

Damit das Zentrum errichtet werden kann, muss der Vorschlag der Kommission nun von der Haushaltsbehörde von Europol angenommen werden.

Hintergrund
Die Kommission hat ihre Absicht, ein Europäisches Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität zu schaffen, in der von ihr am 22. November 2010 angenommenen "EU-Strategie der inneren Sicherheit" angekündigt. Die vorrangige strategische Bedeutung der Bekämpfung von Cyberstraftaten spiegelt sich zudem in den strategischen und operativen Zielen wider, auf die sich die Mitgliedstaaten, der Rat, die Kommission und Europol für diesen Bereich verständigt haben.

Die veröffentlichte Mitteilung ist Teil einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Bürger gegen Online-Kriminalität, durch die einschlägige Legislativmaßnahmen wie der zurzeit im Europäischen Parlament erörterte Vorschlag für eine Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme oder die im Jahr 2011 erlassene Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie ergänzt werden sollen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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