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Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland


Verkehr: Europäische Kommission fordert Österreich und Portugal auf, Maßnahmen in Bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter zu ergreifen
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden

(02.04.12) - Die Europäische Kommission hat Österreich und Portugal aufgefordert, gemäß ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nationale Rechtsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland zu erlassen. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Sollten Österreich oder Portugal der Kommission in den kommenden zwei Monaten keine Maßnahmen mitteilen, die zur Einhaltung der diesbezüglichen Richtlinie ergriffen wurden, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen.

Die EU-Vorschriften
In der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland werden die Vorschriften für die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraßen festgelegt. Diese Vorschriften werden alle zwei Jahre aktualisiert, um sie dem jüngsten Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen und ihre Kohärenz mit den einschlägigen internationalen Regelungen zu wahren. Durch die Richtlinie 2010/61/EU der Kommission werden die technischen Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland an die 2011 in Kraft getretenen Veränderungen angepasst.

Gründe für die Aufforderung
Österreich und Portugal sollten die Richtlinie eigentlich bis zum 30. Juni 2011 in nationales Recht umsetzen, haben dies aber bisher nicht getan.

Praktische Folgen einer unzureichenden Umsetzung
Durch die Nichteinhaltung gemeinsamer Normen und Standards bei der Beförderung gefährlicher Güter könnte die Sicherheit beeinträchtigt werden, wodurch wiederum Gefahren für Bürger und Umwelt entstehen könnten. Auch müssen in allen Mitgliedstaaten die gleichen Vorschriften gelten, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für die Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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