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Beispiel für skandalöses Verhalten von Banken


Libor-Skandal: Europäische Kommission schlägt EU-weite Maßnahme zur Bekämpfung von Zinsmanipulationen vor
Reding: "Durch die jüngsten Skandale im Zusammenhang mit den Zinsmanipulationen im Interbankengeschäft hat das Vertrauen der Öffentlichkeit schwer gelitten"

(03.08.12) - Beim jüngsten Libor-Skandal hat die Tatsache, dass Banken die von ihnen für das Interbankengeschäft geschätzten Zinssätze nicht korrekt angegeben haben, zu großer Sorge Anlass gegeben. Jede tatsächliche oder versuchte Manipulation derart wichtiger Benchmarks kann die Marktintegrität schwer beeinträchtigen und zu erheblichen Verlusten für Verbraucher und Anleger wie auch zu realwirtschaftlichen Verzerrungen führen. Die Kommission hat deshalb jetzt Maßnahmen zur Bekämpfung derartiger Marktmanipulationen eingeleitet und Änderungen an ihren ursprünglich am 20. Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen für eine Verordnung und eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, die auch strafrechtliche Sanktionen zum Gegenstand haben, angenommen. Mit den beschlossenen Änderungen wird die Manipulation von Benchmarks, einschließlich Libor und Euribor, offiziell verboten und zu einem Straftatbestand erklärt.

Dazu EU-Justizkommissarin und Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding: "Durch die jüngsten Skandale im Zusammenhang mit den Zinsmanipulationen im Interbankengeschäft hat das Vertrauen der Öffentlichkeit schwer gelitten. Es sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich, um kriminellen Aktivitäten im Bankensektor ein Ende zu setzen. Strafrechtliche Maßnahmen können eine außerordentlich abschreckende Wirkung entfalten. Deshalb schlagen wir EU-weite Vorschriften vor, um gegen diese Art von Marktmissbrauch vorzugehen und etwaige Regulierungslücken zu schließen. Eine rasche Einigung über diese Vorschläge wird dazu beitragen, das so dringend benötigte Vertrauen der Öffentlichkeit und der Anleger in diesen entscheidenden Wirtschaftsbereich wiederherzustellen."

Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier äußerte sich wie folgt: "Die laufenden internationalen Ermittlungen zu Manipulationen beim Libor haben ein weiteres Beispiel für skandalöses Verhalten von Banken ans Licht gebracht. Ich will sicherstellen, dass die von uns vorgeschlagenen Gesetzesakte zum Marktmissbrauch derartige Auswüchse ausnahmslos untersagen. Daher habe ich diesen Punkt mit dem Europäischen Parlament erörtert und unverzüglich eine Änderung unserer Vorschläge veranlasst, um dafür zu sorgen, dass die Manipulation von Benchmarks für rechtswidrig erklärt und in allen Ländern mit strafrechtlichen Sanktionen belegt wird."

Hintergrund
Eine "Benchmark" ist ein Handelsindex oder ein veröffentlichter Wert, der durch Anwendung einer Formel auf den Wert eines oder mehrerer Basiswerte oder -preise – einschließlich geschätzter Preise, Zinssätze oder sonstiger Werte – oder auf Erhebungsdaten berechnet wird und auf den bei der Festsetzung des für ein Finanzinstrument zu entrichtenden Betrags Bezug genommen wird. Bei den einer Benchmark zugrunde liegenden Basiswerten oder -preisen kann es sich um Zinssätze oder um Rohstoffpreise, etwa den Ölpreis, handeln, sofern diese den für ein Finanzinstrument, z. B. ein Derivat, zu zahlenden Betrag bestimmen. Die Kommission hat heute zwei geänderte Legislativvorschläge angenommen.



Der erste sieht folgende Änderungen an ihrem Vorschlag vom 20. Oktober 2011 für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation vor:

>> Erweiterung des Geltungsbereichs der vorgeschlagenen Verordnung durch die Einbeziehung von Benchmarks;

>> Ergänzung der Begriffsbestimmungen durch eine Definition des Begriffs "Benchmark" auf der Grundlage einer erweiterten Fassung der Definition des Vorschlags für eine Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), wobei auch Benchmarks wie Zinssätze oder Rohstoffpreise abgedeckt werden;

>> Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen durch den Straftatbestand der Manipulation der Benchmarks selbst bzw. des Versuchs einer solchen Manipulation;

>> Änderung der Erwägungsgründe, um die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung und des Straftatbestands der Marktmanipulation auf Benchmarks zu rechtfertigen.

>> Gleichzeitig hat die Kommission einen geänderten Vorschlag angenommen, mit dem der Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation wie folgt geändert werden soll:

>> Ergänzung der Begriffsbestimmungen durch Definition des Begriffs "Benchmark";

>> Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen durch den Straftatbestand der Manipulation von Benchmarks;

>> Ergänzung der Liste der Straftatbestände "Anstiftung, Beihilfe und Versuch" durch entsprechende Verhaltensweisen in Bezug auf die Manipulation von Benchmarks.

Die Kommission verzichtet zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf, Mindestvorgaben für Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen vorzuschlagen, fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, in ihren nationalen Rechtsordnungen entsprechende Sanktionen für die Manipulation von Benchmarks festzulegen. In ihrem ursprünglichen Richtlinienvorschlag hatte die Kommission bereits vorgeschlagen, die Richtlinie innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen und dabei insbesondere auch zu eruieren, ob gemeinsame Mindestvorschriften für Art und Höhe der strafrechtlichen Sanktionen eingeführt werden sollten. (Europäische Kommission: ra)


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