Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Unterstützung für entlassene Arbeitskräfte


EU-Globalisierungsfonds: Instrument der Solidarität in der EU für Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben
Dank des Fonds konnten tausenden europäischen Arbeitskräften Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Arbeitsuche angeboten werden


(02.09.11) - Laut eines von der Europäischen Kommission angenommenen Berichts wurden im vergangenen Jahr nahezu 23 700 Arbeitskräfte, die infolge der Wirtschaftskrise und weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge entlassen worden waren, durch den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) unterstützt, mehr als doppelt so viele wie 2009. Mit den 83,5 Mio. EUR, die neun Mitgliedstaaten aus dem EU-Globalisierungsfonds gewährt wurden, soll den nationalen Behörden dabei geholfen werden, entlassene Arbeitskräfte wieder in Arbeit zu bringen.

László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, kommentierte die Veröffentlichung des Jahresberichts wie folgt: "Seit der Aufnahme seiner Tätigkeit im Jahr 2007 hilft der Europäische Globalisierungsfonds als ein Instrument der Solidarität in der EU Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Dank des Fonds konnten tausenden europäischen Arbeitskräften Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Arbeitsuche angeboten werden. Und auch in Zukunft wird dem Fonds eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit zukommen." Des Weiteren meinte László Andor: "Der EGF ist Ausdruck der Notwendigkeit, die Herausforderungen dieses Jahrzehnts in den Mittelpunkt zu stellen und gleichzeitig weiterhin substanzielle Investitionen in Bereichen wie Fortbildung, Innovation und europäische Infrastruktur zu tätigen."

Aus dem vierten Jahresbericht über die Tätigkeit des EGF geht hervor, dass die EGF-Finanzbeiträge, die den Mitgliedstaaten gewährt wurden, 2010 auf ein Dreifaches angestiegen sind. 2010 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union – sie bilden die EU-Haushaltsbehörde – eine Inanspruchnahme des EGF in 31 Fällen: 13 dieser Beschlüsse betrafen Anträge aus dem Jahr 2010, während 18 sich auf Anträge aus der zweiten Jahreshälfte 2009 bezogen. Dieser starke Anstieg spiegelt die unmittelbaren Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wider, die zu einer beträchtlichen Zunahme der Anträge im Jahr 2009 führten. Im Vergleich zu 2009 wurden im Jahr 2010 dreimal so viele Dossiers genehmigt; bei der EGF-Kofinanzierung war ein Anstieg von 60 Prozent zu verzeichnen.

Die EGF-Finanzbeiträge in Höhe von insgesamt 83.554.141 EUR wurden für 23.688 entlassene Arbeitskräfte in neun Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Irland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) bereitgestellt. Mit den EGF-Mitteln sollen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen mitfinanziert werden, die von den Mitgliedstaaten für die betroffenen Arbeitskräfte vorgeschlagen und organisiert werden und die sich über 24 Monate ab Datum der Antragstellung erstrecken. Der EGF kofinanzierte die Maßnahmen zu 65 Prozent, die verbleibenden 35 Prozent wurden aus nationalen Quellen bereitgestellt. Im Einzelnen wurden den Arbeitsuchenden u. a. folgende Maßnahmen angeboten: intensive, maßgeschneiderte Unterstützung bei der Arbeitsuche, diverse berufliche Schulungen, Maßnahmen zur Weiterqualifizierung und Umschulung, befristete finanzielle Anreize/Beihilfen für die Dauer der aktiven Maßnahmen sowie andere Arten von Maßnahmen wie Unterstützung bei der Unternehmensgründung und öffentliche Beschäftigungsprogramme.

Der EGF wurde auf Vorschlag von Präsident Barroso Ende 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat eingerichtet und soll Arbeitskräfte unterstützen, die aufgrund der Folgen der Globalisierung ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die Kommission empfiehlt in ihrem Vorschlag für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2013, die EU solle auch in Zukunft durch den EGF ihre Solidarität mit entlassenen Arbeitskräften und den von den Entlassungen betroffenen Regionen zum Ausdruck bringen.

Hintergrund
Im Jahr 2010 gingen bei der Kommission insgesamt 31 EGF-Beihilfeanträge ein, einer mehr als im Vorjahr. Sie wurden von 12 Mitgliedstaaten für einen Gesamtbetrag von 169.994-542 EUR zugunsten von 31.995 entlassenen Arbeitskräften in 16 Branchen eingereicht. Drei Mitgliedstaaten – die Tschechische Republik, Polen und Slowenien – stellten 2010 erstmals einen Antrag.

Seit Aufnahme der Tätigkeit des EGF im Januar 2007 gingen 78 Anträge über insgesamt ca. 355 Mio. EUR zur Unterstützung von etwa 76.000 Arbeitskräften ein. Es werden für immer mehr Branchen und von immer mehr Mitgliedstaaten EGF-Anträge eingereicht.

Im Jahresbericht wird auch beschrieben, wie vier EGF-Finanzbeiträge, die drei Mitgliedstaaten (Spanien, Portugal und Deutschland) in den Vorjahren gewährt wurden, verwendet worden sind und wie sie den entlassenen Arbeitskräften dabei geholfen haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Bericht hält fest, dass 629 der in den Branchen Kraftfahrzeuge, Textilien und Mobiltelefone entlassenen Arbeitskräfte nach Ablauf des 12-monatigen EGF-Unterstützungszeitraums eine neue Stelle gefunden oder eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben (20 Prozent der 3146 unterstützten Arbeitskräfte). Vermittlungshemmend wirkte sich die Tatsache aus, dass die lokalen und regionalen Arbeitsmärkte als direkte Folge der Krise Schwierigkeiten hatten, Beschäftigungsmöglichkeiten und freie Stellen anzubieten.

Die drei Mitgliedstaaten legten aufschlussreiche Informationen vor, die erkennen lassen, dass persönliche Situation, Selbstvertrauen und Beschäftigungsfähigkeit der betroffenen Arbeitskräfte dank der EGF-Hilfen und -Dienstleistungen sichtlich verbessert wurden, auch wenn nicht in allen Fällen schnell eine neue Beschäftigung gefunden wurde. Der EGF ermöglichte es den Mitgliedstaaten, in den von den Entlassungen betroffenen Regionen wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, was die Zahl der unterstützten Personen sowie die Dauer, Art und Qualität der Unterstützung anbelangt, als es ohne EGF-Mittel möglich gewesen wäre.

Dank der EU-Mittel konnten die Länder zudem flexibler reagieren, individuell zugeschnittene und innovative Maßnahmen anbieten und intensiver auf die Bedürfnisse der am geringsten qualifizierten Arbeitskräfte eingehen. Die aus dem EGF kofinanzierte Unterstützung ist daher eine verstärkte Investition in Kompetenzen, die sich nachweislich bereits positiv auf die Wiederbeschäftigungsquoten der unterstützten Arbeitskräfte auswirkt, und zwar auch mittel- und längerfristig nach Beendigung der EGF-Maßnahmen.

Darüber hinaus wird der EGF als ein nützliches Instrument in Zeiten von Haushaltsdefiziten und Einsparungen im öffentlichen Sektor angesehen, wenn nationale Ressourcen knapp sind und wenn Mitgliedstaaten große Schwierigkeiten haben, sich von der weltweiten Krise zu erholen. Die Berichte machen einmal mehr deutlich, dass der EGF eine wertvolle Hilfe für die entlassenen Arbeitskräfte darstellt und die Solidarität der EU in Zeiten des Wandels unter Beweis stellt.

Der vollständige EGF-Bericht 2010 kann unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=6942&langId=en
EGF-Website: http://ec.europa.eu/egf
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen