Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Keine erheblichen Wettbewerbsbedenken


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Amprion durch Molaris und Commerz Real
Amprion wird zurzeit ausschließlich von dem auf dem Strom- und Erdgasmarkt tätigen deutschen Konzern RWE kontrolliert


(05.09.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, dass die Immobiliengruppe Molaris und die Asset-Management-Gruppe Commerz Real die gemeinsame Kontrolle über den Stromübertragungsnetzbetreiber Amprion übernehmen; bei allen Dreien handelt es sich um deutsche Unternehmen. Amprion wird zurzeit ausschließlich von dem auf dem Strom- und Erdgasmarkt tätigen deutschen Konzern RWE kontrolliert.

Die Kommission hat die Auswirkung des geplanten Zusammenschlusses auf den Betrieb von Hochspannungsübertragungsnetzen, Strom-Ausgleichsenergie, Stromerzeugung sowie auf die Stromversorgung im Groß- und Einzelhandelsbereich geprüft.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass der Zusammenschluss keine erheblichen Wettbewerbsbedenken aufwirft, da er für die vertikal und horizontal betroffenen Märkte nur geringe Änderungen mit sich bringt.

Die Übernahme wurde am 15. Juli dieses Jahres bei der Kommission angemeldet.

Die Unternehmen und ihre Produkte
Amprion betreibt Stromübertragungsnetze, die die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie Teile von Hessen und Bayern abdecken. Auf dem Stromerzeugungsmarkt ist Amprion nicht tätig.

Molaris ist eine deutsche Immobilienverwaltungsgruppe.
Bei der deutschen Commerzbank-Tochter Commerz Real handelt es sich um eine Asset-Management-Gruppe.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit beauftragt, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Die Freigabe eines Zusammenschlusses nach den EU-Fusionskontrollvorschriften greift dem Ergebnis etwaiger anderer Untersuchungen nach den EU-Beihilfe- oder Kartellvorschriften nicht vor. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen