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Reifenlabels angepasst an EU-Energielabels


Emissionsarme Mobilität: Europäische Kommission begrüßt Einigung über die Kennzeichnung von Reifen
Für Reifen sind die Mindestleistungsanforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit festgelegt



Reifen werden künftig besser sichtbar und genauer gekennzeichnet. Das neue Design der Reifenlabels wird an das des EU-Energielabels angeglichen. Darauf haben sich die EU-Staaten, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission geeinigt. Der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete begrüßte die Einigung: "Durch den Umstieg auf die energieeffizientesten Reifen können die europäischen Bürger ihren Kraftstoffverbrauch deutlich senken, Geld sparen und die Umwelt schonen."

Er fügte hinzu: "Dies ist der europäische Weg zu wirklicher Energieversorgungssicherheit und echtem Klimaschutz: Indem wir in allen Bereichen unseres Lebens energieeffizienter handeln, können wir unsere Energierechnungen senken und unsere Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern. Wir steigern auf diese Weise die industrielle Wettbewerbsfähigkeit, schaffen Arbeitsplätze und machen unsere Wirtschaft nachhaltiger."

Am 17. Mai 2018 hatte die Kommission als Teil des Pakets für saubere Mobilität die neue Verordnung zur Kennzeichnung von Reifen vorgeschlagen. Durch die neuen Vorschriften wird die Kennzeichnung von Reifen besser sichtbar, zukunftstauglicher und genauer. Durchsetzung und Marktüberwachung werden verbessert, und die Skalen auf den Etiketten werden aktualisiert, um bestmögliche Informationen zu liefern. Das neue, modernere Design wird an dasjenige des bekannten EU-Energielabels angeglichen, wobei die ursprüngliche Größe und die Piktogramme, die den Verbrauchern gut bekannt sind, beibehalten werden.

Nächste Schritte
Nach der politischen Einigung muss die Verordnung nun noch förmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Sobald die beiden gesetzgebenden Organe in den kommenden Monaten ihre Zustimmung zu der aktualisierten Verordnung gegeben haben, wird diese im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sie tritt 20 Tage danach in Kraft. Die Anwendung der neuen Verordnung beginnt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten.

Hintergrund
Zwischen 2014 und 2017 ist der Energieverbrauch im Straßenverkehr um 5,6 Prozent gestiegen, wodurch sich die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor erhöht haben. Da der Rollwiderstand von Reifen 20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs eines Fahrzeugs ausmacht, muss dieser Widerstand verringert werden, um die Kraftstoffeffizienz zu erhöhen und die Emissionen zu senken.

Die Kommission hat diese Themen aufgegriffen und im Mai 2018 im Rahmen des Pakets "Emissionsarme Mobilität" einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 über die Kennzeichnung von Reifen vorgelegt. Die Kennzeichnung von Reifen ist Teil der Vorschriften der Europäischen Union über die Energieeffizienz von Produkten. Dazu gehören Ökodesign-Verordnungen, mit denen Mindestanforderungen und Vorschriften für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt und den Verbrauchern Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit diese umweltfreundliche Kaufentscheidungen treffen können. Für Reifen sind die Mindestleistungsanforderungen in der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 über die allgemeine Sicherheit festgelegt.(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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