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Ranking der Suchergebnisse erklären


Booking.com wird Präsentation von Angeboten und Preisen an EU-Verbraucherrecht anpassen
Sicherstellen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind



Nach einem Dialog mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherbehörden hat sich Booking.com verpflichtet, Angebote, Rabatte und Preise künftig klarer darzustellen. Nutzer werden die Angebote auf der Onlineplattform für die Buchung von Unterkünften besser vergleichen können. "Alle Unternehmen müssen unsere hohen verbraucherrechtlichen Standards erfüllen, wenn sie in der EU Geschäfte machen wollen. Als Marktführer müssen Unternehmen wie Booking.com unbedingt ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden", sagte Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Verbraucher. Er sagte weiter: "Sie müssen sicherstellen, dass Online-Reservierungssysteme für Unterkünfte frei von Manipulation sind, wie z. B. das Verstecken von Sponsoring in der Rangliste, unangemessener Zeitdruck auf die Nutzer oder falsche Angaben zu Rabatten."

Booking.com hat sich verpflichtet, bis spätestens 16. Juni 2020 die folgenden Änderungen vorzunehmen:

>> Den Verbrauchern klar zu machen, dass sich Aussagen wie "Letztes verfügbares Zimmer!" nur auf das Angebot auf Booking.com beziehen;

>> Kein Angebot als zeitlich begrenzt darzustellen, wenn der gleiche Preis auch danach noch verfügbar ist;

>> Das Ranking der Suchergebnisse zu erklären – auch, ob Zahlungen des Unterkunftsanbieters an Booking.com seine Position in der Ergebnisliste beeinflusst haben;

>> Deutlich zu kennzeichnen, wenn ein Preisvergleich beispielsweise auf unterschiedlichen Aufenthaltsdaten basiert und entsprechende Preisunterschiede nicht als Rabatt zu präsentieren;

>> Sicherstellen, dass als Rabatt gekennzeichnete Preise tatsächliche Einsparungen umfassen;

>> Den zu zahlenden Gesamtpreis klar und deutlich anzuzeigen (inkl. aller Gebühren und Abgaben, die im Voraus berechnet werden können;

>> Ausgebuchte Unterkünfte an einer den Suchkriterien entsprechenden Position in den Suchergebnissen zu präsentieren;

>> Deutlich anzugeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder professionellen Gastgeber angeboten wird.

Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC), unter der Leitung der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), haben die Verpflichtungen bewertet, die Booking.com auf EU/EWR-Ebene vorgeschlagen hat.

Die nationalen Verbraucherbehörden werden nun überprüfen, ob die Verpflichtungen entsprechend umgesetzt werden.

Hintergrund
Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat ein EU-weites Netzwerk von Behörden geschaffen, die überwachen, ob Verbraucherschutzregeln rechtmäßig angewendet werden. für die Überwachung der Anwendung der Verbraucherschutzgesetze zuständig sind. Das Netzwerk ermöglicht es den nationalen Behörden, Informationen auszutauschen und mit ihren Kollegen in anderen EU-Ländern zusammenzuarbeiten, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht zu verhindern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 05.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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