Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel


Bier und Wein aus Deutschland künftig in China vor Nachahmung geschützt
Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen



Bayerisches und Münchener Bier sowie Wein aus Rheinhessen, Franken und von der Mosel sind künftig auch in China vor Nachahmung geschützt. Sie stehen auf einer Liste von 100 europäischen Produkten, deren geographische Angaben künftig auch in China gelten. Im Gegenzug werden auch 100 chinesische geografische Angaben in der EU geschützt. Die Verhandlungen über ein entsprechendes bilaterales Abkommen haben Agrarkommissar Phil Hogan und der chinesische Handelskommissar Zhong Shan in Peking offiziell für abgeschlossen erklärt.

Phil Hogan erklärte: "Europäische Erzeugnisse mit geografischen Angaben sind für ihre Qualität weltweit bekannt. Die Verbraucher sind bereit, einen höheren Preis zu zahlen, weil sie auf den Ursprung und die Authentizität dieser Erzeugnisse vertrauen, was auch den Landwirten zugute kommt. Dieses Abkommen zeigt unser Engagement für eine enge Zusammenarbeit mit unseren globalen Handelspartnern wie beispielsweise China. Es ist ein Gewinn für beide Parteien und stärkt unsere Handelsbeziehungen, wovon sowohl unsere Agrar- und Lebensmittelsektoren als auch die Verbraucher auf beiden Seiten profitieren."

Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst weitere Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer).

China ist mit Ausfuhren im Wert von 12,8 Mrd. Euro (innerhalb des 12-Monats-Zeitraums zwischen September 2018 und August 2019) der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Es ist ferner der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9 Prozent des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen.

Der chinesische Markt ist ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke, da eine wachsende Mittelklasse zunehmend Geschmack an typischen, hochwertigen und echten europäischen Erzeugnissen findet. Er verfügt ferner über ein eigenes etabliertes System geografischer Angaben für Spezialitäten, von denen die europäischen Verbraucher dank dieses Abkommens nun noch mehr entdecken können.

Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen nun einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Auf EU-Seite werden dann das Europäische Parlament und der Rat um ihre Zustimmung ersucht. Das Abkommen wird voraussichtlich vor Ende 2020 in Kraft treten.

Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens wird sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet. Diese Namen müssen dasselbe Registrierungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits vom Abkommen abgedeckten Namen (d. h. Bewertung und Veröffentlichung zur Stellungnahme).

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und China im Bereich der geografischen Angaben begann vor über 10 Jahren (2006). Im Jahr 2012 wurden dann auf beiden Seiten 10 geografische Angaben registriert und geschützt – der Ausgangspunkt für die heutige Zusammenarbeit.

Hintergrund
Die EU-Vorschriften für Qualitätsregelungen haben zum Ziel, die Namen bestimmter Erzeugnisse zu schützen, um ihre mit ihrem geografischen Ursprung sowie traditionellem Know-how verbundenen einzigartigen Eigenschaften herauszustellen. Dies ist einer der großen Erfolge der europäischen Landwirtschaft mit mehr als 3300 als geschützte geografische Angabe (g. g. A.) oder als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) registrierten Namen. Zudem sind in der EU rund 1250 weitere Erzeugnisse aus Drittländern namentlich geschützt, meist durch bilaterale Abkommen wie das mit China. Wertmäßig bringt es der Markt für EU-Erzeugnisse mit geografischen Angaben auf rund 74,8 Mrd. Euro; zusammen machen sie 15,4 Prozent der Gesamtausfuhren der EU an Lebensmitteln und Getränken aus.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 24.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verringerung der Mehrwertsteuer-Compliance-Lücke

    Laut einem von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen Bericht haben die meisten EU-Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2022 erhebliche Fortschritte bei der Erhebung der Mehrwertsteuer erzielt.

  • FuEuI im Mittelpunkt der EU-Wirtschaft

    Die europäische Industrie hat ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE;E) im Jahr 2023 um 9,8 Prozent erhöht und damit das Wachstum der FuE-Investitionen der Unternehmen in den USA (+5,9 Prozent) und China (+9,6 Prozent) erstmals seit 2013 übertroffen, so die veröffentlichte neue Ausgabe des EU-Anzeigers für industrielle FuE;E-Investitionen.

  • Einführung eines Flugemissionslabels

    Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird.

  • Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens

    Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor.

  • Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen

    Die Europäische Kommission ist nach eingehender Prüfung des Sachverhalts zu dem Schluss gelangt, dass eine deutsche Beihilfemaßnahme im Umfang von 1,9 Mrd. EUR zur Unterstützung von DB Cargo, eines der führenden Schienengüterverkehrsunternehmen in Europa, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen