Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Opfer illegaler Praktiken


Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen
Wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU



Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher geeinigt. Nun steht noch die Einigung mit dem Europäischen Parlament aus. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: "Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: "Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll."

Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen