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Neue Phase für Eurojust eingeleitet


EU verstärkt Zusammenarbeit beim Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität
Eine neue Regelung für den Datenschutz in Anlehnung an den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz für die EU-Institutionen



Die EU ist künftig besser gewappnet für die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität wie Terrorismus, Schleuser- oder Cyberkriminalität: Jetzt gelten neue Regeln für Eurojust, die EU-Agentur der für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Eurojust, den Justizbehörden der Mitgliedstaaten, Europol, der Europäischen Grenz- und Küstenwache und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) erleichtert. Eurojust ist seit 2002 kontinuierlich gewachsen und unterstützte allein im vergangenen Jahr 6.500 Ermittlungen gegen schwere organisierte Kriminalität.

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: "Mit der Verordnung wird eine neue Phase für Eurojust eingeleitet, und zwar zeitgleich mit einer neuen Phase, die für mich als EU-Kommissar für Justiz begonnen hat. Diese neue Rechtsgrundlage und die Erweiterung des Anwendungsbereichs sind ein großer Fortschritt für Eurojust, um seine Maßnahmen gegen internationale kriminelle Netzwerke zu verbessern und die Sicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen."

Die Überarbeitung der Eurojust-Verordnung trägt auch der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft sowie den neuen Datenschutzvorschriften für die Institutionen und Einrichtungen der Union Rechnung.

Die wichtigsten Änderungen der Verordnung betreffen:

>> die Unterscheidung zwischen den operativen und den Managementaufgaben des Kollegiums der nationalen Mitglieder;
>> eine neue Regelung für den Datenschutz in Anlehnung an den neuen Rechtsrahmen für den Datenschutz für die EU-Institutionen;
>> die Einrichtung eines Exekutivausschusses, der das Kollegium bei seinen Managementaufgaben unterstützt und einen verschlankten Entscheidungsprozess für nicht operative und strategische Fragen ermöglicht;
>> neue Bestimmungen über die jährliche und mehrjährige Programmplanung;
>> die Beteiligung der Kommission an dem neuen Kollegium und dem Exekutivausschuss;
>> die Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors;
>> mehr Transparenz und demokratische Kontrolle dank eines Mechanismus der gemeinsamen Evaluierung der Tätigkeiten von Eurojust durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 09.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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