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Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten


Streitbeilegungssystem: Handelskommissar Hogan: Ausfall des WTO-Berufungsgremiums ist "ein schwerer Schlag"
Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden



Das Berufungsgremium der Welthandelsorganisation WTO wird beschlussunfähig sein. "Dies ist ein bedauerlicher und sehr schwerer Schlag für das internationale, auf Regeln basierende Handelssystem", erklärte EU-Handeslkommissar Phil Hogan dazu in Brüssel. "Es handelt sich um einen kritischen Moment für den Multilateralismus und das globale Handelssystem. Durch den Ausfall des Berufungsgremiums geht ein Streitbeilegungssystem mit durchsetzbaren Regeln verloren, das sowohl für große als auch für kleine Volkswirtschaften ein unabhängiger Garant dafür war, dass die WTO-Regeln unparteiisch angewandt werden." Die Europäische Union tritt energisch für das multilaterale Handelssystem ein und hält daran fest, dass eine WTO mit einem wirksamen Streitbeilegungssystem dafür unabdingbar ist.

"Die Welt hat sich in den vergangenen 24 Jahren gewandelt und die WTO muss das sich verändernde Umfeld im Blick behalten, um relevant und operativ zu bleiben. Ein umfassendes Reformpaket muss für alle drei Funktionen der WTO umgesetzt werden: für das Erarbeiten von Handelsregeln, das Überwachen der Handelspolitik und der Handelspraktiken der Länder und nicht zuletzt für die Beilegung von Streitigkeiten. Die EU stand in diesem Prozess an vorderster Front, unterbreitete detaillierte Vorschläge und arbeitete konstruktiv mit ihren WTO-Partnern zusammen", so Hogan. Dies werde sie auch in Zukunft tun.

Um für die aufgrund der Blockade durch die USA absehbare Beschlussunfähigkeit des WTO-Berufungsgremiums vorzusorgen, hat die EU den Partnern, die bereit sind, unter Einhaltung der WTO-Regeln weiterhin Streitigkeiten verbindlich beizulegen, interimistische Berufungsschiedsverfahren vorgeschlagen.

"Die Europäische Kommission wird in Kürze weitere Vorschläge unterbreiten, damit sichergestellt ist, dass die EU ihre Rechte in internationalen Handelsangelegenheiten nach wie vor durchsetzen kann, sollten andere das System blockieren", so Hogan weiter. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 09.03.20


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    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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