Rentabilität öffentlicher Kasinobetreiber
Staatliche Beihilfen: Kommission untersucht mögliche Vorteile für öffentliche Kasinobetreiber in Deutschland
Steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die steuerliche Sonderbehandlung öffentlicher Kasinobetreiber in Deutschland mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. In einer gesonderten Untersuchung prüft die Kommission auch die Maßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen für den dort tätigen öffentlichen Kasinobetreiber ergriffen wurden.
In Deutschland unterliegen öffentliche Spielbankunternehmen einer besonderen Steuerregelung, die eine Reihe von ansonsten geltenden allgemeinen Steuern ersetzt, insbesondere Körperschafts-, Einkommens- und Gewerbesteuern. Bei der Kommission sind mehrere Beschwerden von Unternehmen des Glücksspielsektors eingegangen, die sich auf bestimmte Aspekte dieser spezifischen Steuerregelung beziehen, sowie eine angebliche Garantie für die Rentabilität öffentlicher Kasinobetreiber.
Mit dem förmlichen Prüfverfahren soll geklärt werden, ob diese spezifische Steuerregelung einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil für die Betreiber öffentlicher Kasinos in Form einer geringeren Steuerbelastung im Vergleich zu den normalen Steuervorschriften mit sich bringt.
Im Zusammenhang mit bestimmten Maßnahmen zugunsten des in Nordrhein-Westfalen tätigen öffentlichen Kasinobetreibers wird die Kommission auch auf der Grundlage von Beschwerden prüfen, ob angebliche jährliche Verlustausgleichszahlungen sowie eine Kapitalzufuhr Nordrhein-Westfalens im Jahr 2015 zugunsten des öffentlichen Kasinobetreibers in der Region dem Betreiber einen unangemessenen Vorteil verschafft haben.
Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung gibt Deutschland und interessierten Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme. Sie greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Parallel dazu kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Konzession zum Betrieb eines weiteren öffentlichen Kasinos in Nordrhein-Westfalen keine Beihilfe darstellt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 21.02.20
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.