Handelspolitische Schutzinstrumente
Antidumping: Kommission belegt Gusseisenprodukte aus China mit Strafzöllen
Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent
Die EU-Kommission hat endgültige Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China verhängt. Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent. Gusseisen wird vor allem bei Gitterrosten und Kanaldeckeln verwendet. Der Markt für Gusseisen in der EU beträgt ungefähr 700 Mio. Euro. Die EU-Kommission hatte das Untersuchungsverfahren im Dezember 2016 auf Beschwerde von sieben Herstellern aus der EU eingeleitet.
Die in dem Zusammenhang eingeleitete Untersuchung gegen indische Hersteller hat dagegen keine Beweise ergeben. Insgesamt hat die EU 53 Strafmaßnahmen bei Stahl- und Eisenprodukten eingeleitet. Davon richten sich 72 Verfahren gegen Produkte aus China.
Die EU-Kommission hatte im November 2017 die Entscheidung des Globalen Forums gegen Stahl-Überkapazitäten begrüßt, weit reichende politische Lösungen für das Problem weltweiter Überkapazitäten im Stahlsektor in den Jahren 2018 und 2019 umzusetzen. Zudem hatte die Kommission 2016 eine neue Methode zur Berechnung von Dumping vorgestellt, um künftig effektiver gegen Marktverzerrungen vorgehen zu können.
Ziel ist es, der EU handelspolitische Schutzinstrumente an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, mit den aktuellen Gegebenheiten – insbesondere Überkapazitäten – im internationalen Handelsumfeld umzugehen und gleichzeitig in vollem Umfang ihren internationalen Verpflichtungen innerhalb des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation (WTO) nachzukommen. Der Vorschlag, der Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vorsieht, war zuvor Gegenstand einer breiten öffentlichen Konsultation und wird durch eine Folgenabschätzung ergänzt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 20.03.18
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Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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