Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU


REACH-Compliance: Europäische Kommission geht gegen Weichmacher in Kunstoffen vor
Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden



Die Europäische Kommission hat weitere Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher besser vor giftigen Stoffen zu schützen. So soll das Inverkehrbringen von Produkten eingeschränkt werden, die folgende vier Phthalate enthalten: DEHP, DBP, BBP und DIBP. Phthalate werden häufig als Kunststoff-Weichmacher eingesetzt und finden sich in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Lebens, von Spielzeug bis hin zu Sportgeräten. Verbraucher können einem dieser Phthalate oder ihrer Kombination durch verschiedene Quellen ausgesetzt werden, z. B. durch Einnahme von Nahrungsmitteln und Staub, Einatmen von Gegenständen in den Mund, Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen sowie durch Staub und Gegenstände, die mit Schleimhäuten und Haut in Berührung kommen.

Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden oder in Innenräumen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr einzeln oder in beliebiger Kombination in einem plastifizierten Material erhältlich sind. Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den 4 Phthalaten aus verschiedenen Erzeugnissen.

Der REACH-Ausschuss, der sich aus Experten aller Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun drei Monate Zeit, um die Maßnahme vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU hergestellt werden.

"REACH" ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU, der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war. Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle chemischen Stoffe. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.08.18
Newsletterlauf: 12.09.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen