Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Vorschriften haben Gewässerschutz verbessert


Bericht über die Umsetzung des EU-Wasserrechts: Fortschritte, aber weiterer Handlungsbedarf
Umwelt & Compliance: Mitgliedstaaten müssen die Bemühungen zur Umsetzung der Wasserrahmen- und der Hochwasserrichtlinie fortsetzen und verstärken

(26.03.16) - Die neue EU-Kommission ihre erste Mitteilung und zwei dazugehörige Berichte veröffentlicht, in denen dargelegt wird, wie die Wasserpolitik zum grünen und blauen Wirtschaftswachstum beitragen kann; dabei stehen Wasserbewirtschaftungstechnologien im Mittelpunkt der Ökoinnovation. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie gibt auf EU-Ebene den Regelungsrahmen vor, mit dem sichergestellt werden soll, dass für Mensch und Natur ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung steht und in Wirtschaftszweigen wie Landwirtschaft, Aquakultur, Energieerzeugung, Verkehr oder Tourismus kein Wassermangel eintritt. Die Politik hat dazu beigetragen, dass sich in Europa ein dynamischer, weltweit führender Wassersektor mit 9.000 aktiven KMU und beinahe 500.000 Arbeitsplätzen entwickelt hat. Aber dieses Wachstum muss durch bessere Umsetzung zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und Umweltziele unterstützt werden.

Hierzu erklärte Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei: "Wasser ist der Urquell allen Lebens: Wir benötigen es zum Trinken und für die Hygiene, für die Erzeugung von Lebensmitteln und Energie und zur Herstellung von Gegenständen. Der Schutz der Gewässer zählt zu den größten Herausforderungen, vor denen die Welt heute steht. In der EU verfügen wir zum Glück über ein solides Regelwerk, das beständig zur Sicherstellung der guten Trinkwasserqualität beigetragen hat. Aber wir dürfen uns auf diesen Erfolgen nicht ausruhen: Die Mitteilung und die dazugehörigen Berichte, die heute veröffentlicht wurden, machen deutlich, dass die Mitgliedstaaten die Bemühungen zur Umsetzung der Wasserrahmen- und der Hochwasserrichtlinie fortsetzen und verstärken müssen, damit Umweltverschmutzung, übermäßige Wasserentnahme und Eingriffe in die Flussläufe im Interesse der Menschen, der Natur und der Umwelt eingedämmt werden. Zu diesem Zweck sollten die hierfür bereitgestellten EU-Finanzmittel in vollem Umfang ausgeschöpft werden."

Die Feststellungen in der Mitteilung sind das Ergebnis einer eingehenden Untersuchung der Umsetzung des EU-Wasserrechts durch die Mitgliedstaaten. Ergänzt werden sie durch eine Reihe von Empfehlungen, z. B. für eine bessere Wasserpreisgestaltung, Kontrolle der Wasserentnahme, Industrieanlagen und Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft. Ebenfalls empfohlen wird eine stärkere Inanspruchnahme nicht ausreichend genutzter EU-Mittel.

Durch die EU-Vorschriften hat sich der Gewässerschutz verbessert, und es werden Probleme im Zusammenhang mit der Wassermenge und -qualität angegangen. Als Ergebnis davon können jetzt die meisten EU-Bürger unbesorgt Leitungswasser trinken und in tausenden Küstengebieten, Flüssen und Seen in der EU schwimmen. Die Hochwasserrisiken sind größtenteils auf Karten erfasst, und bei den Plänen zur Eindämmung dieser Risiken sind Fortschritte zu verzeichnen. Aber es gibt auch Warnsignale: Aufgrund jahrzehntelanger Schädigung und ineffizienter Bewirtschaftung liegt das Ziel eines guten Umweltzustands für alle EU-Gewässer noch in weiter Ferne. Dies wiederum verursacht zusätzliche Kosten bei der Wasseraufbereitung und Risiken für die menschliche Gesundheit.

Besonders große Probleme entstehen u.a. durch die übermäßige Wasserentnahme zur Bewässerung im Mittelmeerraum und am Schwarzen Meer, die weitverbreitete Belastung durch Düngemittel aus der Landwirtschaft und Eingriffe in Flussläufe infolge schlecht geplanter Wasserkraft- oder Hochwasserschutzanlagen sowie Maßnahmen zur Förderung der Schifffahrt.

Obwohl in vielen Bereichen noch erheblicher Investitionsbedarf besteht, zeigt die Übersicht über den Zeitraum 2007-2013, dass die Mitgliedstaaten die vorhandenen EU-Mittel zur Unterstützung wasserpolitischer Ziele wie z. B. die Abwasserbehandlung oder der Hochwasserschutz durch Wiederherstellung von Überschwemmungs- und Feuchtgebieten nicht ausgeschöpft haben.

Hintergrund
Trotz einiger guter Fortschritte dürfte ein wichtiges Ziel des EU-Wasserrechts - die Herstellung eines guten ökologischen Zustands bis 2015 - bei fast der Hälfte aller EU-Oberflächengewässer noch nicht erreicht sein. Besonders ausgeprägt sind die Lücken bei der Überwachung des chemischen Zustands der Oberflächengewässer – 40 Prozent der Gewässer sind noch nicht erfasst.

Ergänzt wird die Mitteilung durch zwei Hintergrundpapiere, in denen die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie untersucht wird und den Mitgliedstaaten entsprechende Empfehlungen gegeben werden. In fünf weiteren Berichten werden die Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete der Mitgliedstaaten bewertet, die bei der Bewertung der Kommission von 2012 nicht berücksichtigt wurden.

Ausführliche Einzelheiten zu dem Bericht sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen