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Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste


Mikroplastik: Vorschläge gegen unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets
Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen



Die Europäische Kommission schlägt konkrete Maßnahmen vor, um die Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik über die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffpellets zu verhindern. Vorsichtsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette sollen die Freisetzung von Pellets um bis zu 74 Prozent verringern. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte: "Mikroplastik ist allgegenwärtig, und wir müssen der Verschmutzung an der Quelle Einhalt gebieten. Deshalb zielt der Vorschlag darauf ab, das Austreten von Kunststoffpellets in unsere Umwelt zu verhindern, um unsere Ökosysteme und unsere Gesundheit zu schützen und Wirtschaftszweige zu unterstützen, die auf gesunde Böden und saubere, kunststofffreie Flüsse und Ozeane angewiesen sind."

Kunststoffpellets sind der Rohstoff für die Herstellung aller Kunststoffe, auch als Kerzen, Noppen und Harzpellets bezeichnet. Bei den meisten Pellets handelt es sich um Mikroplastik mit einer Größe bis zu 5 Millimetern. Während der Herstellung oder anderer Prozesse in der Lieferkette kann ein Teil dieser Pellets in die Umwelt gelangen oder verloren gehen. Derzeitwerden jedes Jahr zwischen 52 und 184 Tausend Tonnen Pellets in die Umwelt freigesetzt, da die gesamte Lieferkette unsachgemäß gehandhabt wird.

Gemeinsame EU-weite Maßnahmen sollen auch dazu beitragen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Betreiber zu schaffen.

Bekämpfung vermeidbarer Pellet-Verluste
Der Vorschlag umfasst:

>> Bewährte Praktiken für Betreiber: Je nach Größe der Anlage oder Transporttätigkeit müssen sich die Betreiber an bestimmte bewährte Handhabungspraktiken halten. Diese wurden bereits von Vorreitern umgesetzt.

>> Obligatorische Zertifizierung und Selbsterklärungen: Um die zuständigen nationalen Behörden bei der Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, sollten größere Marktteilnehmer ein von einem unabhängigen Dritten ausgestelltes Zertifikat erhalten, während kleinere Unternehmen Selbsterklärungen über ihre Konformität abgeben sollten.

>> Eine harmonisierte Methode zur Schätzung von Verlusten: Um die Betreiber bei der Überwachung ihrer Verluste zu unterstützen und einige der verbleibenden Datenlücken zu schließen, werden die Normungsgremien eine harmonisierte Methodik entwickeln. Sie sollte auch die Rechenschaftspflicht erhöhen, indem das Bewusstsein für die Auswirkungen der verschiedenen Praktiken auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit geschärft wird.

>> Weniger strenge Anforderungen für KMU: Es werden weniger strenge Anforderungen insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten. Nach Annahme und Inkrafttreten der Verordnung beginnt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.

Hintergrund
Die Notwendigkeit, die zunehmende Präsenz von Mikroplastik in der Umwelt anzugehen, wurde in der EU-Kunststoffstrategie, dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Null-Schadstoff-Aktionsplan, festgestellt.

Zusammen mit den am 25. September 2023 angenommenen Beschränkungen für absichtlich zugesetztes Mikroplastik sind die heute angenommenen Vorschriften die ersten EU-Instrumente, die speziell darauf ausgelegt sind, die Verschmutzung durch Mikroplastik an der Quelle zu bekämpfen und zu dem im Null-Schadstoff-Aktionsplan festgelegten Ziel beizutragen, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 Prozent zu verringern. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 16.01.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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