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Erstellung der unabhängigen Audits


Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission erlässt Regeln für unabhängige Audits
Die delegierte Verordnung ergänzt den DSA und legt die Schritte fest, die die benannten Dienste unternehmen müssen, um die Fähigkeiten und die Unabhängigkeit ihrer Prüfer zu überprüfen




Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) müssen unabhängige Prüferinnen und Prüfer mindestens einmal jährlich bewerten, wie die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die DSA-Verpflichtungen einhalten. Die Vorschriften für diese unabhängigen Audits hat die EU-Kommission in einer delegierten Verordnung angenommen.

Die delegierte Verordnung ergänzt den DSA und legt die Schritte fest, die die benannten Dienste unternehmen müssen, um die Fähigkeiten und die Unabhängigkeit ihrer Prüfer zu überprüfen. Sie legt auch die wichtigsten Grundsätze fest, die die Prüfer bei der Durchführung der Audits anwenden sollten.

Die Prüfer werden Vorlagen für die Erstellung der unabhängigen Audits und die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen Vorlagen für die Erstellung ihrer Umsetzungsberichte verwenden. Obligatorische Vorlagen werden die Vergleichbarkeit zwischen den Berichten der verschiedenen Dienste gewährleisten.

Audits stellen ein wichtiges Instrument der Rechenschaftspflicht dar und sind Teil der verschiedenen Transparenzanforderungen der DSA. Die neunzehn im April 2023 benannten Dienste sollten spätestens sechzehn Monate nach ihrer Benennung, d. h. Ende August 2024, einem ersten Audit unterzogen werden. Sie müssen der EU-Kommission und der zuständigen Behörde in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat die Prüfberichte übermitteln und diese Berichte spätestens drei Monate nach Fertigstellung des Berichts über die Durchführung der Prüfung auch veröffentlichen.

Weitere Schritte
Die Kommission übermittelte die delegierte Verordnung an das Europäische Parlament und den Rat. Die Vorschriften treten innerhalb von drei Monaten in Kraft, wenn keine Einwände von den anderen Organen erhoben werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 16.01.24


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