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Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens


Kommission schlägt neue Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette und zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken
Verschärfung der Vorschriften für Verträge zwischen Landwirten und Käufern



Die Europäische Kommission schlägt gezielte Änderungen des derzeitigen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) festgelegt ist, und legt eine neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken vor. Diese Vorschläge zielen darauf ab, die Position der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken und das Vertrauen zwischen den Akteuren in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette wiederherzustellen. Beide Vorschläge spiegeln mehrere Empfehlungen des strategischen Dialogs zur Zukunft der Landwirtschaft in der EU direkt wider und gehen auf einige der dringendsten Herausforderungen für den Agrarsektor ein.

Die Verbesserung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette und die Einkommensstützung sind wichtige Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Durch die gezielten Änderungen soll insbesondere die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskettegestärkt und mehr Vertrauen zwischen den Akteuren erreicht werden, und zwar durch folgende Schritte:

>> Verschärfung der Vorschriften für Verträge zwischen Landwirten und Käufern, allgemeine Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen und stärkere Berücksichtigung von Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftlichen Bedingungen in langfristigen Verträgen;

>> verbindliche Einführung von Mediationsmechanismen zwischen Landwirten und Käufern;

>> Stärkung der Erzeugerorganisationen und ihrer Vereinigungen durch Verbesserung ihrer Verhandlungsposition, Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, ihnen mehr finanzielle Unterstützung im Rahmen sektorspezifischer Interventionen der GAP zu gewähren, und Vereinfachung der Vorschriften für ihre rechtliche Anerkennung;

>> Möglichkeit für die EU, Erzeugerorganisationen finanziell zu unterstützen, die private Initiativen zur Bewältigung von Krisen ergreifen;

>> Definition, wann fakultative Angaben wie "fair", "ausgewogen" und "kurze Lieferketten" verwendet werden dürfen, um die Organisation der Lieferkette bei der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu beschreiben;

>> Ausweitung der Möglichkeit für Landwirtinnen und Landwirte und andere Akteure, sich auf Nachhaltigkeitsinitiativen mit bestimmten sozialen Dimensionen zu einigen, wie etwa die Unterstützung des Generationswechsels, die Erhaltung der Lebensfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Landwirtinnen und Landwirten sowie landwirtschaftlichen Arbeitskräften.

Parallel dazu schlägt die Kommission neue Vorschriften für die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vor, die nach der sogenannten Richtlinie über unlautere Handelspraktiken verboten sind. Etwa 20 % der in einem Mitgliedstaat konsumierten Agrarerzeugnisse und Lebensmittel stammen aus einem anderen Mitgliedstaat. Es ist erforderlich, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Durchsetzungsbehörden zu stärken, insbesondere indem der Informationsaustausch, die Ermittlungen und die Einziehung von Geldstrafen verbessert werden.

Der Vorschlag zur grenzüberschreitenden Durchsetzung wird unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette erschweren, indem die grenzübergreifende Durchsetzung unterstützt wird. Mit dem Vorschlag werden Verfahrensvorschriften für die Um- und Durchsetzung dieser Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen eingeführt. Durch die Einrichtung eines Amtshilfemechanismus werden die nationalen Durchsetzungsbehörden die Möglichkeit haben, Informationen anzufordern und auszutauschen und eine andere Durchsetzungsbehörde aufzufordern, in ihrem Namen Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. Dieser Ansatz ermöglicht es den Durchsetzungsbehörden, sich auf koordinierte Aktionen zu einigen, wenn ein begründeter Verdacht auf weitverbreitete unlautere Handelspraktiken mit grenzüberschreitender Dimension besteht. Solche Ermittlungen verbessern den Schutz von Landwirtinnen und Landwirten und kleinen und mittleren Lieferanten auf EU-Ebene vor unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.

Präsidentin von der Leyen sagte dazu: "Die Festtage stehen vor der Tür, und viele Familien werden zusammenkommen, um gemeinsam festlich zu essen. Dabei werden wir an den Einsatz der Landwirtinnen und Landwirte erinnert, die diese Festmahle möglich machen. Fairness für Landwirtinnen und Landwirte ist eine der wichtigsten Prioritäten. Sie verdienen ein angemessenes Einkommen, faire Preise, eine stärkere Verhandlungsposition in der Lebensmittelkette und einen besseren Schutz. Deshalb bin ich stolz darauf, als eine der ersten Maßnahmen dieses Mandats Vorschläge zur Stärkung ihrer Wettbewerbsposition anzukündigen."

Erfüllung unserer Verpflichtungen
Die Europäische Kommission hat weitere Maßnahmen ergriffen, nachdem sie sich dazu verpflichtet hatte, auf die Bedenken der Landwirtinnen und Landwirte einzugehen. Am 22. Februar präsentierte die Kommission ihre ersten Maßnahmen zur Vereinfachung, um den Verwaltungsaufwand für die Landwirtinnen und Landwirte in der EU dauerhaft zu verringern. Am 15. März legte sie ihren Vorschlag für eine gezielte Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik vor, der am 25. Mai in Kraft trat, nachdem er vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt worden war. Darüber hinaus veröffentlicht die Kommission einen Überblick über die gezielten Maßnahmen zur Vereinfachung der GAP, die seit Anfang des Jahres eingeführt wurden, berichtet über die Fortschritte bei ihrer Umsetzung und bewertet ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen. Insgesamt hat das Vereinfachungspaket den Landwirtinnen und Landwirten in der EU geholfen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, Zeit zu sparen, Rechtssicherheit zu erlangen und mehr Flexibilität bei der Verwaltung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten.

Ebenfalls im März legte die Kommission ein Reflexionspapier mit möglichen Wegen zur Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette vor, nachdem der Europäische Rat gefordert hatte, die derzeitigen Herausforderungen im Agrarsektor anzugehen. Im April nahm die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der EU-Vorschriften gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette an und rief die neue EU-Beobachtungsstelle für die Agrar- und Lebensmittelkette ins Leben. Diese hielt im Juli ihre erste Sitzung ab, um das Vertrauen und die Zusammenarbeit in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette zu stärken. Darüber hinaus befragt die Kommission im Interesse eines größeren Vertrauens und größerer Fairness entlang der Lebensmittelversorgungskette auch Landwirtinnen und Landwirte sowie Lieferanten in allen Mitgliedstaaten, um diese laufenden Maßnahmen zu bewerten. Antworten können bis zum 20. Dezember 2024 eingereicht werden.

Die von der Kommission vorgeschlagenen gezielten Änderungen der GMO-Verordnung und die vorgeschlagene neue Verordnung über die grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Hinblick auf ihre Annahme erörtert.

Parallel zu den Vorschlägen hat die Kommission weitere Schritte zur Unterstützung des Agrarsektors unternommen. Die Kommission hat auch eine Änderung der De-minimis-Verordnung für den Agrarsektor verabschiedet, mit der geringfügige Beihilfebeträge im Agrarsektor von der Beihilfenkontrolle ausgenommen werden. Die überarbeitete Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Betriebsinhaber in größerem Umfang einfach, schnell, direkt und effizient zu unterstützen, da eine solche De-minimis-Förderung weder bei der Kommission angemeldet noch von ihr genehmigt werden muss. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 20.12.24
Newsletterlauf: 11.03.25


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