Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einführung eines Flugemissionslabels


EU führt Flugemissionskennzeichen für informierteres und nachhaltigeres Reisen ein
Passagieren dabei helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sie vor irreführenden Greenwashing-Angaben zu schützen - Bis Anfang nächsten Sommer haben die Fluggäste die Möglichkeit, die geschätzten Treibhausgasemissionen ihrer Flüge einzusehen und zu vergleichen



Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Einführung eines Flugemissionslabels (FEL) angenommen, das eine klare und vertrauenswürdige Methode zur Berechnung der Flugemissionen bietet. Fluggesellschaften, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, können sich freiwillig diesem Gütesiegel anschließen, das ab Juli 2025 voll funktionsfähig sein wird. Bis Anfang nächsten Sommer haben die Fluggäste die Möglichkeit, die geschätzten Treibhausgasemissionen ihrer Flüge einzusehen und zu vergleichen, um fundiertere Kaufentscheidungen treffen zu können.

Derzeit führt das Fehlen einer gemeinsamen Methodik und gemeinsamer Kriterien für die Schätzung der Flugemissionen dazu, dass Fluggesellschaften und Ticketverkäufer Emissionswerte mit unterschiedlichen Methoden melden, die nicht unbedingt vergleichbar sind. Mit dem Flugemissionssiegel soll dies geändert werden, indem eine zuverlässige und harmonisierte Methode für die Schätzung der Flugemissionen festgelegt wird, bei der Faktoren wie Flugzeugtyp, durchschnittliche Passagierzahlen und Frachtvolumen an Bord sowie verwendeter Flugkraftstoff berücksichtigt werden.

Bei der Suche nach Flügen oder der Online-Buchung von Tickets wird neben den Flugemissionsdaten ein eigenes Logo angezeigt, das die Zuverlässigkeit der Informationen gewährleistet. Dies wird den Passagieren helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sie vor irreführenden Greenwashing-Angaben zu schützen.

Das Flugemissionssiegel wird den Übergang des Luftverkehrs zu Netto-Null unterstützen, indem ein fairer Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften sichergestellt, die Einführung nachhaltiger Flugkraftstoffe gefördert und die Erneuerung der Flotte unterstützt wird. Da die Schätzungen auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten beruhen, werden die Fluggesellschaften auch dazu angehalten, effizienter und nachhaltiger zu operieren.

Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) wird für die Schätzung der Flugemissionen gemäß den modernsten internationalen Standards für die Anrechnung von Luftverkehrsemissionen verantwortlich sein. Diese Methode wird eine faire, transparente und harmonisierte Schätzung der Flugemissionen auf der Grundlage der jüngsten Leistung auf derselben Strecke ermöglichen.

Nächste Schritte
Bis zum 1. Februar 2025 können sich Luftfahrtunternehmen, die Flüge innerhalb der EU durchführen oder aus der EU abfliegen, für die Teilnahme am Flugemissionssiegel entscheiden. Dazu müssen sie die erforderlichen Daten an die EASA übermitteln. Die ersten Flugetiketten werden dann von der EASA bis zum 1. Juli 2025 vergeben und gelten für Flüge, die in der Wintersaison 2025 geplant sind.

Hintergrund
Das Flugemissionssiegel ist in Artikel 14 der ReFuelEU-Luftverkehrsverordnung vorgesehen. Diese Verordnung ist Teil der umfassenderen Strategie der EU zur Förderung einer nachhaltigen Luftfahrt, wobei der Schwerpunkt auf der verstärkten Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe durch verschiedene Initiativen liegt, darunter ReFuelEU Aviation, das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und andere Maßnahmen. Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb in der Luftfahrtindustrie zu gewährleisten und gleichzeitig den Übergang zu nachhaltigeren Verfahren zu fördern. Fluggesellschaften aus der EU und Nicht-EU-Ländern, die im Rahmen von ReFuelEU Aviation förderfähig sind, können sich freiwillig für die Teilnahme am Flugemissionskennzeichnungssystem entscheiden. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, ist es privaten Initiativen untersagt, den Fluggästen EU-Flugemissionsinformationen zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass alle Betreiber die gleichen Standards einhalten. (EU-Kommissionen: ra)

eingetragen: 21.12.24
Newsletterlauf: 19.03.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen