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Stellung der Parteien zur Korruptionsbekämpfung


Ergebnisse der Wahlprüfsteine von Transparency Deutschland: Personelle Ressourcen für Korruptionsbekämpfung – CDU für Abbau, alle anderen Parteien für Ausbau
SPD, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler befürworten Ausbau der Korruptionsbekämpfung in Thüringen - CDU hierbei zurückhaltend – keine Antwort von der FDP


(21.08.09) - Angesichts zahlreicher Korruptionsskandale erwartet die Bevölkerung Reaktionen der politischen Entscheidungsträger – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Länderebene. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in Erfurt die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Thüringen vorgestellt.

Die Regionalgruppe Thüringen hatte die CDU, Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler zu den Themen Arbeit und Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden, Informationsfreiheitsgesetz sowie Verhaltensregeln für Politiker befragt. Antworten sind von allen befragten Parteien außer der FDP eingegangen.

Jens Claussen, Leiter der Regionalgruppe Thüringen: "Die Ergebnisse zeigen die erheblichen Unterschiede in dem Willen zu einer erweiterten Korruptionsbekämpfung in Thüringen. Positiv dabei ist, dass SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler weitere Schritte im Sinne der Forderungen von Transparency International schnell angehen wollen. Zu hoffen bleibt, dass die CDU ihre Zurückhaltung bei diesem wichtigen Thema noch ablegt."

Eine effektive Korruptionsbekämpfung benötigt ausreichend kompetentes Personal bei Justiz, Polizei und Finanzbehörden. Eine Forderung von TI ist es, dafür weitere Planstellen bei den Strafverfolgungsbehörden zu schaffen sowie branchenspezifische Fachleute in die Ermittlungsarbeit stärker einzubinden.

Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler unterstützen diese Forderungen. Sie setzen sich für einen Ausbau der personellen Ressourcen und die Einbindung branchenspezifischer Fachleute ein. Die SPD ist für die Aufstockung im Bereich der Polizei und Finanzbehörden. Die CDU hält die bisherige Vorgehensweise der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung für ausreichend effizient und tritt für einen generellen Personalabbau in der Landesverwaltung ein.

Informationsfreiheitsgesetze räumen den Bürgern Zugang zu staatlichen Dokumenten ein, sie sind ein wichtiger Baustein für Transparenz und Offenheit in der Verwaltung. In Thüringen gibt es dafür seit dem 29.12.2007 ein Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG). Dessen Gültigkeit ist allerdings auf fünf Jahre begrenzt, weswegen es zum 28.12.2012 in der kommenden Legislaturperiode ausläuft.

SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler sprechen sich eindeutig für eine Verlängerung aus. Die CDU macht dies von einer vorherigen Auswertung des bisherigen Gesetzes abhängig. SPD und Die Linke unterstützen zudem ausdrücklich die Transparency International-Forderungen einer Erweiterung um Abwägungsklauseln für den Ausschlussgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einer Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten sowie einem Antragsrecht nach dem ThürIFG auch für Nicht EU-Ausländer. Bündnis 90/Die Grünen fordern ebenfalls einen Zugang für alle Bürger, zudem geringe Kosten für die Informationen. Die Freien Wähler stehen der Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten positiv gegenüber. Die CDU will erst eine Evaluation abwarten und diese Ergänzungsvorschläge dann weiter diskutieren.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für allgemeine Karenzzeit-Regelung
Eine zentrale Forderung von Transparency International ist es, für Politiker/innen nach dem Ausscheiden aus den Ämtern eine Karenzzeit einzuführen. Diese soll immer dann gelten, wenn ein enger Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diese Forderung einer allgemeinen Karenzzeit. Auch die CDU ist einer dementsprechenden Regelung aufgeschlossen, allerdings nur für bestimmte Fallkonstellationen. Die Freien Wähler betrachten fehlende Karenzzeiten als problematisch und befürworten diese daher für bestimmte Fälle. (Transparency International: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Politik und Parteien

  • Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant

    Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.

  • Schröders Büro wird ruhend gestellt

    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

  • Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht

    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

  • Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten

    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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