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Stromerzeugung: nachhaltig und effizient


Gesetzentwurf: Neuer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien vorgesehen
Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigern


(16.06.11) - Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen mit einer gesetzlichen Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (17/6071) den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigern. Um diese Ziele zu erreichen, heißt es in dem Gesetzentwurf, müsse der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland "konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben" werden.

Dieser Ausbau könne jedoch nur gelingen, wenn er "nachhaltig und effizient" vollzogen werden werde und das Energieversorgungssystem auf diesen hohen Anteil erneuerbarer Energien ausgelegt werden würde. Deshalb müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so weiter entwickelt werden, "dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von 35 bis 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet" würde.

Um diese Ziele zu erreichen, solle das EEG novelliert werden. Diese Novelle stelle einen zentralen Baustein für die "Transformation der Energieversorgung" dar. Sinn und Zweck der Novelle ist, die Handlungsempfehlungen zum EEG umzusetzen. Im Gesetzesentwurf heißt es weiter: "Insbesondere wird hierdurch die Marktintegration der erneuerbaren Energien als neue Säule in das EEG aufgenommen, und durch die Einführung einer Marktprämie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu beitragen soll, dass verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem Energiemarkt vermarktet wird." So soll beispielsweise die Marktprämie für Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt ab 2014 verpflichtend eingeführt werden.

Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzesentwurfs würden zusätzliche Kosten entstehen, ebenso wie ein noch zu ermittelnder Personalbedarf. Die Endverbraucher müssten mit einer Steigerung der Strompreise rechnen. Diese würden jedoch nur vorerst steigen, “um danach bis 2030 deutlich" zurückzugehen, so die Prognosen im Gesetzesentwurf. (Deutscher Bundestag: ra)


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