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Neuregelung in der Energiewirtschaft


Gesetzentwurf: Umfangreiche Änderungen im Energierecht und Reserve-AKW geplant
Rechte der Verbraucher sollen durch kurze Fristen beim Lieferantenwechsel gestärkt werden - Vorschriften zur Einführung so genannter intelligenter Messsysteme ("Smart Metering") in das Gesetz eingefügt werden


(16.06.11) - Die Ausbauplanung der Stromnetzbetreiber soll besser koordiniert werden. Dieses Ziel verfolgt der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/6072). In ihm sind auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes enthalten, um ein vom Netz genommenes Atomkraftwerk (AKW) als Kaltreserve weiterhin nutzen zu können. Der Kooperation der Netzbetreiber komme eine besondere Bedeutung zu.

"Ein koordinierter Netzbetrieb und Netzausbau zwischen allen betroffenen Netzbetreibern ist sowohl für den Strombereich als auch für den Gasbereich im Interesse der Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz erforderlich", heißt es in dem Entwurf. Die Eigenständigkeit der Netzbetreiber im Strom- und Gasbereich soll durch verschiedene Maßnahmen gestärkt werden. Die Netzbetreiber müssen auch mehr für die Sicherheit der Anlagen tun: "Der gesetzliche Auftrag für den Betrieb eines sicheren Netzes umfasst grundsätzlich auch einen adäquaten Schutz vor terroristischen Anschlägen und Naturereignissen."

Außerdem sollen die Rechte der Verbraucher durch kurze Fristen beim Lieferantenwechsel gestärkt werden. Der Prozess des Lieferantenwechsels darf künftig nicht mehr länger als drei Wochen dauern. Geschaffen werden soll auch eine "unabhängige Schlichtungsstelle, die den Verbrauchern im Energiebereich als Ansprechpartner zur Verfügung steht und gütliche Einigungen bei Streitigkeiten zwischen Verbraucher und Unternehmen herbeiführen soll", heißt es in dem Entwurf.

Weiterhin sollen Vorschriften zur Einführung so genannter intelligenter Messsysteme ("Smart Metering") in das Gesetz eingefügt werden. Die verpflichtende Einführung dieser Systeme solle den Verbrauchern Energieeinsparungen und die Teilnahme am intelligenten Netz ermöglichen. Es bestehe die Möglichkeit zu variablen Tarifen, und Verbraucher könnten durch den Anschluss eigener Energieerzeugungsanlagen an die Messsysteme persönliche Energiebilanzen erstellen.

In einem neuen Paragrafen 118a des Energiewirtschaftsgesetzes wird die Inanspruchnahme eines Atomkraftwerks als Kaltreserve geregelt. Die Vorschrift soll bis zum 31. März 2013 gelten. Vorgeschrieben wird, dass bei einem über die bestehenden Kapazitäten hinausgehenden Bedarf zunächst fossile Kraftwerke in Betrieb zu nehmen sind. Wenn das nicht reiche, dann müsse die Reservefunktion von einem der sieben vom Netz genommenen Atomkraftwerke übernommen werden.

"Ob dies der Fall ist und welches Kraftwerk dafür in Anspruch genommen wird, entscheidet die Bundesnetzagentur", heißt es. Der Übertragungsnetzbetreiber soll darlegen müssen, "warum die drohende Gefährdung oder Störung voraussichtlich nicht ohne Inanspruchnahme des Kraftwerks beseitigt werden kann". Sowohl Reservebetrieb als auch Einspeisung sollen "angemessen" vergütet werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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