Ausfuhranmeldungen nur noch elektronisch
"Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird der Verpflichtung zur elektronischen Beantragung der Ausfuhrabfertigung gerecht
Wirtschaft soll durch die Umstellung entlastet werden
(26.08.09) - Compliance bei der Ausfuhr von Wirtschaftsgütern: Unternehmen dürfen Ausfuhranmeldungen in Zukunft nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (16/13920) vom 21. August 2009 vor. Sie folgt der 84. Änderung vom 9. März 2009.
Die Wirtschaft werde durch die Umstellung entlastet, glaubt die Deutsche Bundesregierung. In Zukunft würden jährlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden können. Pro Ausfuhrvorgang würden damit zwei Stunden Arbeitszeit durch die nicht mehr notwendige Fahrt zur Ausfuhrzollstelle entfallen. Die Entlastung schätzt die Regierung auf 3,7 Millionen Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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