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Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes


Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der "Technischen Richtlinie" zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf
Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert


(05.10.09) - Als Reaktion auf die teilweise geäußerte Kritik hebt das Bundeskriminalamt (BKA) die Einstufung der "Technischen Richtlinie" zum Entwurf des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen, kurz Zugangserschwerungsgesetz, als Verschlusssache auf und bindet die Verbände enger in die Abstimmung der Richtlinie ein.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur vom 23. September 2009 hatte das BKA die künftig durch das Zugangserschwerungsgesetz verpflichteten Dienstanbieter für den 02. Oktober 2009 eingeladen, um ihnen die technische Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes zu übergeben und ihnen damit die Möglichkeit einzuräumen, sie im weiteren Verfahren zu kommentieren. Die Verbände wurden angesichts der Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache lediglich über das Verfahren informiert.

Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.

BKA-Präsident Jörg Ziercke, erklärte:
"Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. Das von uns gewählte Verfahren sollte Sorge dafür tragen, dass Details zur technischen Umsetzung lediglich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und somit mögliche Manipulationen des Verfahrens von außen minimiert werden. Ich greife den von den Verbänden geäußerten Wunsch der engeren Einbindung in das Abstimmungsverfahren jedoch gerne auf und werde zudem die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache aufheben. Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen."

Das für den 02. Oktober 2009 geplante Treffen mit den Dienstanbietern wurde abgesagt. (BKA: ra)


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