Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen
Deutsche Bundesregierung will Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen stärken
Umschuldungsklauseln sollen im deutschen Recht verankert werden
(25.06.09) - Die Deutsche Bundesregierung will die Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen stärken. Dazu soll das entsprechende Gesetz, das noch aus dem Jahr 1899 stammt, geändert werden, heißt es in einem Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung" - 16/12814).
So sollen beispielsweise die Gläubiger gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Die Gläubigerversammlung solle deshalb in die Lage versetzt werden, "möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen Aufwand" Entscheidungen zu treffen, schreibt die Regierung. Das Recht werde deswegen neu geregelt und an das "moderne und bewährte" Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft angelehnt.
Die Regierung beabsichtigt ferner, Umschuldungsklauseln (sogenannte Collective Action Clauses) im deutschen Recht zu verankern. So soll das deutsche Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden, heißt es in der Begründung.
Weiter soll die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung an die regelmäßige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst werden.
Dem Anleger werde es künftig erleichtert, solche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, indem die Anforderungen an die Dokumentation der Beratung erhöht würden und dem Anleger ein einklagbarer Anspruch auf Aushändigung der Dokumentation eingeräumt werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
-
Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
-
Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.