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Gesetzentwurf: Regelung von De-Mail-Diensten


De-Mail soll Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbinden
Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem ein Akkreditierungsverfahren für Diensteanbieter von De-Mail-Diensten sowie eine Aufsicht über die akkreditierten Diensteanbieter eingeführt


(17.11.10) - Zur Schaffung des rechtlichen Rahmens für die "Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet" hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/3630) vorgelegt. Wie die Regierung in der Vorlage erläutert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, "die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet".

De-Mail-Dienste akkreditierter Diensteanbieter ermöglichen den Angaben zufolge im elektronischen Geschäftsverkehr "sichere Kommunikationslösungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identität ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein können".

Zudem würden die Möglichkeiten verbessert, die Authentizität von Willenserklärungen in elektronischen Geschäftsprozessen zu beweisen und Erklärungen nachweisbar zustellen zu können.

Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem ein Akkreditierungsverfahren für Diensteanbieter von De-Mail-Diensten sowie eine Aufsicht über die akkreditierten Diensteanbieter eingeführt und zudem die Pflichtdienste für ein De-Mail-Angebot bestimmt.

So soll etwa als Diensteanbieter nur akkreditiert werden können, wer "bei der Gestaltung und dem Betrieb der De-Mail-Dienste die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt" und unter anderem eine “geeignete Deckungsvorsorge trifft, um seinen gesetzlichen Verpflichtungen zum Ersatz von Schäden nachzukommen". (Deutsche Bundesregierung: ra)


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