Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Anwaltliches Mandatsverhältnis schützen


Nach einem Gesetzesentwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten
Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend


(17.11.10) - Das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten soll künftig stärker geschützt werden. Der Rechtsausschuss beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht") der Deutschen Bundesregierung (17/2637) mit den Stimmen aller Fraktionen. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich.

Nach dem Entwurf wird ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot gelten, und zwar im Hinblick auf alle möglichen Ermittlungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung. Rechtsanwälte werden damit Geistlichen, Abgeordneten und Verteidigern gleichgestellt. Anwälte dürften dann künftig beispielsweise nicht mehr abgehört werden.

Nach bislang geltendem Recht sind Ermittlungsmaßnahmen bei Anwälten, die nicht als Strafverteidiger mit einem Fall befasst sind, unter Einschränkungen zulässig. Einen absoluten Schutz gibt es derzeit aber nur für das Mandat des Strafverteidigers. Diese Differenzierung werde "vielfach als nicht sachgerecht erachtet". Dies gelte zumal, weil "der Übergang vom Anwalts- zum Verteidigermandat in der Praxis mitunter fließend sein kann".

Ein Änderungsantrag der Grünen, mit dem unter anderem der verschärfte Schutz des Vertrauensverhältnisses auch auf die medizinischen Berufe und Journalisten ausgedehnt werden sollte, fand im Rechtsausschuss keine Mehrheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen