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Entlastung von Auskunftspflichtigen


Gesetzentwurf: Bundesregierung will Agrarstatistikgesetz ändern
Neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts sollen in nationales Recht umgesetzt werden


(04.08.11) - Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (17/6642) vorgelegt. Damit sollen vor allem neue Rahmenbedingungen des Unionsrechts (Statistik der pflanzlichen Erzeugung, Aquakulturstatistik, Weinstatistik und Statistiken zur ökologischen Produktion) in nationales Recht umgesetzt werden.

Zur Entlastung von Auskunftspflichtigen werden in den Spezialerhebungen zur Bodennutzung untere Erfassungsgrenzen eingeführt beziehungsweise bestehende Erfassungsgrenzen angehoben, schreibt die Regierung weiter.

Der Bundesrat macht in seiner Stellungnahme Änderungsvorschläge, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise ablehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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