Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Erfolge: Löschung kinderpornografischer Inhalte


Gesetzentwurf "Löschen und Sperren": Im Interesse der Opfer müsse es das Ziel sein, strafbare Inhalte durch "konsequentes Löschen" aus dem Netz zu verbannen
Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen würden zeigen, dass die im Internet zugänglichen Missbrauchsdarstellungen überwiegend auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden seien

(05.08.11) - Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Internet soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung legte dazu einen Gesetzentwurf (17/6644) vor. Sie begründet dies damit, dass die Sperren für Internetseiten umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müsse es das Ziel sein, strafbare Inhalte durch "konsequentes Löschen" aus dem Netz zu verbannen.

Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die Möglichkeiten einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden, Selbstregulierungsorganisationen der Internetwirtschaft und Nicht-Regierungsorganisationen in jüngster Zeit weiter genutzt worden seien, um national und international eine schnelle Löschung der Inhalte zu erreichen. Die verbesserten Erfolge bei den Löschbemühungen machten Sperrmaßnahmen somit verzichtbar, zeigt sich die Regierung überzeugt.

Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen würden zeigen, dass die im Internet zugänglichen Missbrauchsdarstellungen überwiegend auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internetinfrastruktur zu finden seien, führt die Regierung weiter aus. In diesen Staaten sei es grundsätzlich rechtlich möglich, eine schnelle Löschung der Inhalte zu erreichen.

Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden und der deutschen Internetwirtwirtschaft zeigten, dass in Deutschland strafbare Inhalte an Werktagen im Regelfall innerhalb von Stunden nach einem entsprechenden Hinweis aus dem Netz genommen werden. Die Regierung weist ergänzend darauf hin, dass auch bei im Ausland vorhandenen Angeboten die Löschungsbemühungen in der jüngeren Vergangenheit deutlich erfolgreicher geworden seien.

Über den Erfolg der Strategie "Löschen und Sperren" möchte der Bundesrat bis Ende 2012 Bericht erstattet bekommen. Die Länderkammer begründet dies damit, angesichts sich schnell verändernder Strukturen und einer rasanten technischen Entwicklung sei heute nicht absehbar, ob sich diese Tendenz fortsetzt und die Löschung von Internetangeboten weiterhin erfolgreich betrieben werden kann. Die Bundesregierung lehnt dies ab: Alle an der Löschung kinderpornografischer Inhalte Beteiligten, hätten sich verpflichtet, die gemeinsame Arbeit zu evaluieren. Nach eigener Auskunft wird die Regierung “diesen Prozess auch in Zukunft begleiten". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen