Bundesanzeiger: Auf Papier zu teuer
Gesetzentwurf: Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen
Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen "eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung
(28.07.11) - Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen (17/6610) vor. "Druck und Vertrieb des Bundesanzeigers, der neben dem Bundesgesetzblatt das wichtigste bundesweite Amtsblatt ist, verursachen zu hohe Kosten", heißt es in dem Regierungsentwurf.
Mit dem elektronischen Bundesanzeiger stehe inzwischen "eine funktionsfähige elektronische Veröffentlichungsmöglichkeit zur Verfügung, die dem bisherigen gedruckten Bundesanzeiger überlegen ist". Während der gedruckte Bundesanzeiger von nur etwa 1.700 Abonnenten bezogen werde, könne die elektronische Fassung über das Internet ungleich mehr Interessenten erreichen. (Deutscher Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
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