Datenschutz im Unternehmen
Bitkom veröffentlicht Datenschutz-Ratgeber für Unternehmen - Unternehmen haben oft keine klaren Richtlinien
Tipps für privates Surfen am Dienst-PC - Musterverträge für die externe Datenverarbeitung
(21.06.07) - Das Thema Datenschutz ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. "So ist wenig bekannt, was Firmen beachten müssen, die externe Dienstleister mit der Datenverarbeitung beauftragen", sagt der Datenschutzexperte des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), Dr. Kai Kuhlmann. "Auch für das private Surfen am Dienst-PC gibt es in etlichen Unternehmen keine klaren Richtlinien."
Um Übersicht im Paragraphen-Dickicht zu schaffen, hat der Bitkom jetzt aktuelle Leitfäden zum Datenschutz veröffentlicht. Sie sind kostenlos und enthalten unter anderem Tipps zur Nutzung von E-Mail und Internet in Unternehmen. Auch zur externen Datenverarbeitung und zu amtlichen Meldepflichten geben die Publikationen wertvolle Hinweise.
Die Leitfäden berücksichtigen alle wichtigen Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz. "So lassen sich juristische Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unkompliziert vermeiden", betont Kuhlmann.
Folgende Leitfäden stehen zur Verfügung – mit englischen Zusammenfassungen sowie Checklisten oder Musterverträgen:
Die Nutzung von E-Mail und Internet im Unternehmen
Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Praxisleitfaden zu Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht
Außerdem stellt der Bitkom eine zweisprachige Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes bereit – auf Deutsch und Englisch. "Das hilft vor allem internationalen Unternehmen, in denen ein Teil der Mitarbeiter im Alltag Englisch spricht", erklärt Bitkom-Experte Kuhlmann.
(Bitkom: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.