Zahlen zum Großen Lauschangriff


Berichte der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff
Akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung vor



Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18310) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17618). Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort.

Wie daraus weiter hervorgeht, waren in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt mindestens 113 unbeteiligte Dritte betroffen. Von den in diesem Zeitraum überwachten 242 Personen seien bis zum Januar 2019 insgesamt 147 Personen über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Artikel 13 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) sieht die akustische Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung vor. Die Voraussetzungen des Großen Lauschangriffs sind in § 100c der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Gesetzliche Änderungen im Rahmen des Lauschangriffs wurden aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 vom Deutschen Bundestag mit dem "Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur akustischen Wohnraumüberwachung" vorgenommen.

Gemäß Artikel 13 Absatz 6 GG unterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag jährlich über den nach Artikel 13 Absatz 3 GG sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Artikel 13 Absatz 4 GG und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Artikel 13 Absatz 5 GG erfolgten Einsatz technischer Mittel. Die Berichte der Bundesregierung sind aus Sicht der Fragesteller teilweise lückenhaft, so wird in den Berichten nicht aufgeführt, ob die von der akustischen Wohnraumüberwachung betroffenen Personen jemals über die Überwachung unterrichtet wurden. Ferner wird auch nicht in dem Bericht aufgelistet, wie hoch sich der Personalaufwand bemisst.

Schließlich ist den Berichten der Bundesregierung nicht zu entnehmen, ob Lauschangriffe rechtswidrig waren oder nicht. In der Vergangenheit haben sich jedoch wiederholt Lauschangriffe als rechtswidrig erwiesen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen