Länderbezogene Berichtspflicht der EU


Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen



Die Deutsche Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort (19/18306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/17509). Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten.

Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat im April 2016 einen Richtlinienvorschlag für die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vorgelegt (COM/2016/198/FINAL). Das Europäische Parlament hat zu diesem Vorschlag für eine öffentliche länderbezogene Berichtspflicht (public country-by-country reporting, pcbcr) im Juli 2017 und März 2019 Stellung bezogen sowie den Rat der Europäischen Union (EU) in einer Entschließung im Oktober 2019 abermals dringend zu Fortschritten aufgerufen.

Der Rat der EU hat sich im November und Dezember 2019 zum ersten Mal auf Ministerebene in den Formationen Wettbewerb und Finanzen mit dem Richtlinienvorschlag befasst, ohne eine allgemeine Ausrichtung zu beschließen. Die Befassung auf Ministerebene erfolgte auf Basis des dritten von einer Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromisstextes.

Laut Presseberichten hat sich die Bundesregierung bei diesen Befassungen der Stimme enthalten, da einer Befürwortung von pcbcr durch den Bundesminister der Finanzen und die Bundesministerinder Justiz und für Verbraucherschutz eine ablehnende Haltung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie gegenüberstünde. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Rat der EU sei die Enthaltung der Bundesregierung dabei entscheidend für die Blockade des Vorschlags. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 eine Initiative abgelehnt, welche die Bundesregierung zur ausdrücklichen Unterstützung der Einführung von pcbcr auf EU-Ebene aufgefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/7906).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20


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