Länderbezogene Berichtspflicht der EU


Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen
Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen



Die Deutsche Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort (19/18306) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/17509). Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten.

Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat im April 2016 einen Richtlinienvorschlag für die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen vorgelegt (COM/2016/198/FINAL). Das Europäische Parlament hat zu diesem Vorschlag für eine öffentliche länderbezogene Berichtspflicht (public country-by-country reporting, pcbcr) im Juli 2017 und März 2019 Stellung bezogen sowie den Rat der Europäischen Union (EU) in einer Entschließung im Oktober 2019 abermals dringend zu Fortschritten aufgerufen.

Der Rat der EU hat sich im November und Dezember 2019 zum ersten Mal auf Ministerebene in den Formationen Wettbewerb und Finanzen mit dem Richtlinienvorschlag befasst, ohne eine allgemeine Ausrichtung zu beschließen. Die Befassung auf Ministerebene erfolgte auf Basis des dritten von einer Ratspräsidentschaft vorgelegten Kompromisstextes.

Laut Presseberichten hat sich die Bundesregierung bei diesen Befassungen der Stimme enthalten, da einer Befürwortung von pcbcr durch den Bundesminister der Finanzen und die Bundesministerinder Justiz und für Verbraucherschutz eine ablehnende Haltung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie gegenüberstünde. In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Rat der EU sei die Enthaltung der Bundesregierung dabei entscheidend für die Blockade des Vorschlags. Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2019 eine Initiative abgelehnt, welche die Bundesregierung zur ausdrücklichen Unterstützung der Einführung von pcbcr auf EU-Ebene aufgefordert hatte (Bundestagsdrucksache 19/7906).
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen