Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Aktueller Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Erstellung eines Umsetzungsgesetzes vorangeschritten
Mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter befasst sich die Antwort der Bundesregierung (19/18304) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17702). Wie die Bundesregierung schreibt, ist das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes. Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet, und die Umsetzung der EU-Richtlinie habe Priorität vor anderen, nicht fristgebundenen Vorhaben.
Zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie heißt es, die Arbeiten dauerten an. Hierbei lasse sich die Bundesregierung von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (19/9822). Sie beziehe zugleich die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges ein, den die Europäische Kommission seit Oktober 2019 in Brüssel durchführt. Zugleich werte die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten einen Referentenentwurf vorlegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.