Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie


Aktueller Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Erstellung eines Umsetzungsgesetzes vorangeschritten



Mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter befasst sich die Antwort der Bundesregierung (19/18304) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17702). Wie die Bundesregierung schreibt, ist das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes. Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet, und die Umsetzung der EU-Richtlinie habe Priorität vor anderen, nicht fristgebundenen Vorhaben.

Zur Umsetzung des Artikels 17 der Richtlinie heißt es, die Arbeiten dauerten an. Hierbei lasse sich die Bundesregierung von den Maßgaben der Protokollerklärung leiten, die sie im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Richtlinie auf dem Landwirtschafts- und Fischereirat am 15. April 2019 abgegeben hat (19/9822). Sie beziehe zugleich die Erkenntnisse des Stakeholder-Dialoges ein, den die Europäische Kommission seit Oktober 2019 in Brüssel durchführt. Zugleich werte die Bundesregierung die Stellungnahmen der Verbände aus der Konsultation vom Sommer letzten Jahres aus. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werde nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten einen Referentenentwurf vorlegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.04.20
Newsletterlauf: 29.07.20


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