Verstöße von Banken behoben


Verhalten der BaFin beim Thema Prämiensparverträge und Zinsanpassungsklauseln bei variablen Zinsen
"Keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten"




Die im Rahmen einer Marktuntersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellten Verstöße gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Zinsanpassungsklauseln von Banken seien mit einer Ausnahme seitens der Institute behoben worden, indem die entsprechenden Klauseln angepasst worden seien.

Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16451) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15738). In einem Einzelfall sei eine Anpassung der beanstandeten Klauseln trotz entsprechender Aufforderung nicht erfolgt. Dies sei im Rahmen der Überprüfung durch die BaFin festgestellt und das betroffene Institut sei nochmals zum entsprechenden Handeln aufgefordert worden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Schon 2004 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil die beliebige Zinsgestaltung bei Sparverträgen für ungültig erklärt und höhere Anforderungen für gültige Klauseln verlangt (Az.: XI ZR 140/03). Trotzdem laufen diese Verträge bis heute weiter. 2014 berichtete das Verbrauchermagazin - "Finanztest" in einem Artikel, dass die Zinsen vieler Sparverträge falsch berechnet sind. Im Jahr 2017 erhielt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Anfrage die Antwort, dass die Bundesregierung keinen Bedarf für eine weitere Stärkung der Aufsicht über die Zinsberechnung sieht, denn es gäbe "keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten."

Dieses Jahr haben sowohl das "ZDF" als auch "Das Erste" ausführlich zu diesem Thema berichtet. Es gibt nach Kenntnis der Fragesteller mittlerweile einzelne Urteile zugunsten von getäuschten Verbraucherinnen und Verbrauchern, unabhängige Untersuchungen der Verbraucherzentralen und eine anhängige Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen mit mehreren tausend Fällen. Bisher war von der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenig bis kein Handeln zu erkennen, und auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen ließ viele Fragen unbeantwortet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 20.04.20


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