Urheberrecht der Bundesregierung
Beschränkung des Zugangs zu staatlichen Dokumenten durch das Berufen der Bundesregierung auf das Urheberrecht
In mehreren Fällen hat die Bundesregierung laut Presseberichten in der Vergangenheit gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen
In wie vielen gerichtlichen Verfahren sich die Deutsche Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde seit dem Jahr 1965 auf das Urheberrecht berufen hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16638) wissen. Hintergrund ist den Fragestellern zufolge, dass die Bundesregierung laut Presseberichten in mehreren Fällen gegen die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten geklagt und sich hierbei auf das Urheberrecht berufen hat, was als "Zensururheberrecht " kritisiert werde.
Es stelle sich die Frage, schreiben die Abgeordneten, wie groß das Ausmaß der geschilderten missbräuchlichen Zweckentfremdung des Urheberrechts durch die Bundesregierung ist und welche Folgen sich daraus ergeben, beispielsweise für die Akzeptanz des Urheberrechts. Weiter fragen sie, ob es innerhalb der Bundesregierung, der Ministerien oder der nachgeordneten Behörden verbindliche Leitlinien zum Umgang mit eigenen urheberrechtlichen Rechtspositionen, insbesondere im Umgang mit der Presse und etwaigen Informationsfreiheitsansprüchen, gibt und ob die Bundesregierung eine Überarbeitung der bisherigen Praxis oder eine gesetzliche Klarstellung plant oder prüft. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 20.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).