FDP will Überwachungsgesamtschau
Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer "Überwachungsgesamtschau" bewertet werden
Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf
Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion "im Rahmen ihrer Vorschläge zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts auf eine Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung beim Bundesamt für Verfassungsschutz" (BfV) ebenso verzichten wie auf eine "Streichung der strengeren Voraussetzungen" für die Speicherung der Daten von Minderjährigen unter 14 Jahren. In einem Antrag (19/16875) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf die Einführung eines Betretungsrechts von Privaträumen zur Anbringung von Überwachungseinrichtungen für das BfV zu verzichten.
Bevor neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, müssten die bestehenden Maßnahmen in einer "Überwachungsgesamtschau" bewertet werden, heißt es in der Vorlage. Eine solche Gesamtschau zeige Lücken bei den Befugnissen der Sicherheitsbehörden auf, stelle aber auch sicher, "dass die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger das erträgliche Maß nicht übersteigt".
Ferner schreiben die Abgeordneten, dass es "angesichts der im Rahmen der Mordserie des so genannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufgedeckten strukturellen Mängel bei der Arbeit des Verfassungsschutzverbundes sowie der Fehler im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016" einer Reform des Föderalismus im Bereich der Inneren Sicherheit bedürfe. Zu diesem Zweck müssten Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission zur Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur einsetzen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 20.02.20
Newsletterlauf: 22.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.